LAWINFO

Aktiengesellschaft

QR Code

Teilnehmer-Zulassungsprüfung

Rechtsgebiet:
Aktiengesellschaft
Stichworte:
AG, Aktiengesellschaft
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Die Teilnehmer-Zulassungsprüfung ist Teil der GV-Vorbereitung und besonders wichtig für

Bei der Legitimationsprüfung sind zu beachten:

Zutrittskarten:

  • = Legitimationspapier zur vereinfachten Zutrittskontrolle
  • Inhalt
    • Aktionärsname
    • Vertretername
    • Anzahl Aktien / Stimmen
  • u.U. Ausgestaltung als Abstimmungscoupon für vereinfachte (elektronische) Stimmen-Auszählung

Namenaktien:

  • Legitimation durch Präsentation der Namenaktie + Aktienbucheintrag
    • aufgrund der heutigen zentralen Wertpapieraufbewahrung muss sich auch der Namen-Aktionär idR durch eine Depotbescheinigung der Bank legitimieren

Inhaberaktien:

  • Legitimation durch Präsentation der Inhaberaktie
    • aufgrund der heutigen zentralen Wertpapieraufbewahrung muss sich auch der Inhaber-Aktionär idR durch eine Depotbescheinigung der Bank legitimieren

Teilnahme des Verwaltungsrats:

  • Teilnahmerecht der VR-Mitglieder, ohne dass sie Aktionäre zu sein brauchen
  • Antragsrecht aus Organstellung
  • Stimmrecht aus Aktionärsstellung

Weiterführende Informationen

Zur Privaten Stellvertretung (Stimmrechtsausschluss) vgl. BGE 128 III 142

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Anrede

    Ihr Vorname*

    Ihr Nachname*

    Firma

    Telefonnummer*

    Betreff (Interessen- / Streitgegenstand)*

    * = Pflichtfelder

    Eine Kopie der Mitteilung geht an die im Feld "E-Mail" angegebene E-Mail-Adresse.

    Vorbehalt / Disclaimer

    Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

    Urheber- und Verlagsrechte

    Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.