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Aktiengesellschaft

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Prozessuale Mitwirkung

Rechtsgebiet:
Aktiengesellschaft
Stichworte:
AG, Aktiengesellschaft
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Die Parteien und Dritte treffen nach erfolgter Einleitung des Zivilprozesses folgende Pflichten:

Mitwirkungspflichten

  • Wahrheitsgemässe Aussage
  • Duldung von Augenscheinen
  • Edition von Dokumenten, die geeignet sind die rechtserheblichen Tatsachen zu beweisen (vgl. ZPO 177 iVm ZPO 160 Abs. 1 lit. b)
    • Voraussetzungen
      • Beweiserheblichkeit
      • Beweiseignung
    • Editionspflicht geht über Einsichtsrecht hinaus

Mitwirkungsverweigerung

  • Mitwirkungspflichten vs. Geheimhaltungspflichten der AG und des Dritten
  • Prozessuale Wahrheitsfindung vs. rechtliches Gehör
  • Selbstschutz hat im Verhältnis zum Grundsatz der prozessualen Wahrheitsfindung Nachrang
  • Geschützte Geschäftsgeheimnisse im Zivilprozess / Exkulpationsgründe
    • Berufsgeheimnis (StGB 321)
    • Andere geschützte Geheimnisse (vgl. ZPO 156)
      • Ausschluss der Öffentlichkeit von der Beweisabnahme
      • Ausschluss einer oder beider Parteien von der Beweisabnahme; Anonymisierung von Beweisurkunden etc.
    • Geheimhaltungsinteresse für andere geschützte Geheimnisse (vgl. ZPO 163 Abs. 1 iVm ZPO 166 Abs. 2)
    • Keine Entbindungsmöglichkeit für Organe und Dritte
  • Beschränkt geschützte Geheimnisse im Zivilprozess / Exkulpationsgründe
    • Folgende Geschäftsgeheimnisse sind nur geschützt, wenn es dem Geheimnisträger glaubhaft darzulegen gelingt, dass das Geheimhaltungsinteresse gegenüber den Wahrheitsfindungsinteresse überwiege:
      • Bankgeheimnis
      • Geschäftsgeheimnis
      • Revisionsgeheimnis
    • Die AG als Geheimnisherr selber kann ein Mitwirkungsverweigerungsrecht zum Schutze ihrer eigenen Interessen nicht geltend machen
  • Möglichkeit des richterlichen Erlasses von Schutzvorkehren
  • Vollständige Dokumenten-Offenlegung gegenüber dem Richter, für eine Triage der beweiserheblichen Informationen
  • Berechtigte Mitwirkungsverweigerung,
    • wenn sich die Organe einer Strafverfolgung aussetzen würden (vgl. StGB 321),
    • wenn die Gegenpartei die Auskundschaftung der Fabrikations- und Geschäftsgeheimnisse betreibt (vgl. StGB 162; UWG 4)
    • sodass das Gericht weder gegenüber der Beklagten noch gegenüber deren Anwalt die Edition anordnen

Folgen ungerechtfertigter Mitwirkungsverweigerung

  • = Verweigerung Edition / Aussageverweigerung
  • Sanktionen
    • Ordnungsbusse
    • Anordnung Strafandrohung (vgl. ZPO 192)
    • Kostenfolgen (vgl. ZPO 167)

Literatur

  • WEBER DANIEL S., Die Revisionsstelle zwischen Auskunfts-, Anzeige- und Schweigepflicht – Aktuelle Fragen des Revisionsgeheimnisses, in: Reprax 2010, S. 16 f.
  • Kurzkommentar ZPO SCHMID HANS, N 17 zu ZPO 163
  • STAEUBER RICHARD, Der Schutz von Geschäftsgeheimnissen im Zivilprozess, Diss. St. Gallen 2011, S. 138 f.

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