Die ordnungsgemässe Rechnungslegung hat sich zwingend an den Regeln des Schweizerischen Obligationenrecht (OR) und ergänzend fakultativ – je nach individuellen Motiven bzw. unternehmensspezifischen Vorgaben – an den internationalen Rechnungslegungsgrundsätzen zu orientieren:
OR-Grundsätze
- Formelle Grundsätze:
- Rechnungslegung in Schweizerfranken
- Angabe der Vorjahreszahlen
- Abschluss per Ende Geschäftsjahr, innert nützlicher Frist
- Aufbewahrung der Rechnungslegungsakten während min. 10 Jahren
- Materielle Grundsätze:
- Vollständigkeit
- Klarheit
- Wesentlichkeit
- Vorsicht
- Fortführung
- Stetigkeit
Internationale Grundsätze
- Arten von internationalen Rechnungslegung-Standards:
- (Eine Detailwiedergabe der Inhalte dieser Standards würde den Rahmen dieser Arbeit sprengen.)
Überschuldungsbesorgnis
Bei Überschuldungsbesorgnis ist eine Zwischenbilanz zu Fortführungswerten und eine Zwischenbilanz zu Liquidationswerten zu erstellen.
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.