Das sog. Unternehmensstrafrecht ist am 01.10.2003 in Kraft getreten. Gestützt auf StGB 102 können nicht mehr nur natürliche Personen, sondern auch Unternehmungen strafrechtlich sanktioniert werden.
Gesetzliche Grundlage
StGB 102: Verantwortlichkeit des Unternehmens – Strafbarkeit
Weiterführende Informationen
- SCHMID NIKLAUS, Einige Aspekte der Strafbarkeit des Unternehmens nach dem neuen Allgemeinen Teil des Schweizerisches Strafgesetzbuches, in: Neuere Tendenzen im Gesellschaftsrecht, Festschrift für Peter Forstmoser zum 60. Geburtstag, Zürich 2003, S. 761 ff.
- DONATSCH ANDREAS, Die Gewährung geldwertere Leistungen an die Hilfsperson des Vertragspartners aus strafrechtlicher Sicht, in: Neuere Tendenzen im Gesellschaftsrecht, Festschrift für Peter Forstmoser zum 60. Geburtstag, Zürich 2003, S. 783 ff.
Das könnte Sie auch noch interessieren:
-
Autoren:UnternehmensversicherungenEinleitung zu Versicherungen für UnternehmenAutoren:TochtergesellschaftEinleitung zur TochtergesellschaftAutoren:KommanditgesellschaftEinleitung zur Kommanditgesellschaft (KMG)Autoren:Kommanditgesellschaft für kollek...Einleitung zur Kommanditgesellschaft für k...Autoren:Handelsgericht / HandelsgerichteEinleitung zum Handelsgericht / zu den Han...Autoren:SICAV: Investmentgesellschaft mi...Einleitung: Investmentgesellschaft mit var...
Vorbehalt / Disclaimer
Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.
Urheber- und Verlagsrechte
Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.
Autoren / Herausgeber
Fraumünsterstrasse 29
CH-8001 Zürich
Dienstleistungen
- Arbeitsrecht / Öffentliches Personalrecht
- Architektenrecht
- Autorecht
- Baurecht / Planungsrecht
- Bankenrecht
- Compliance- / Risk-Management
- E-Commerce
- Enteignungsrecht
- Erbrecht
- Familienrecht (Eherecht, Kindsrecht, Erwachsenenschutz)
- Finanzmarktrecht
- Gesellschaftsrecht
- Haftpflichtrecht
- Handelsrecht (allgemein)
- Immaterialgüterrecht
- Immobiliarsachenrecht
- Internationales Recht
- Kunstrecht
- Medienrecht / Werberecht
- Mietrecht / Pachtrecht
- Notariats-Service
- Produktehaftpflichtrecht
- Prozessführung / ADR / Schiedsgerichtsbarkeit
- Restrukturierung / Unternehmenssanierung
- Schuldbetreibungsrecht / Konkursrecht
- Steuerrecht / Abgaberecht
- Strafrecht allgemein
- Strassenverkehrsrecht
- Technologie
- Telekommunikationsrecht
- Umweltrecht
- Unternehmensstrafrecht
- Versicherungsrecht
- Vertragsrecht allgemein
- Vertriebsrecht
- Verwaltungsrecht
- Wettbewerbsrecht
- Werkvertragsrecht
- Wirtschaftsstrafrecht / Korruptionsstrafrecht