Das sog. Unternehmensstrafrecht ist am 01.10.2003 in Kraft getreten. Gestützt auf StGB 102 können nicht mehr nur natürliche Personen, sondern auch Unternehmungen strafrechtlich sanktioniert werden.
Gesetzliche Grundlage
StGB 102: Verantwortlichkeit des Unternehmens – Strafbarkeit
Weiterführende Informationen
- SCHMID NIKLAUS, Einige Aspekte der Strafbarkeit des Unternehmens nach dem neuen Allgemeinen Teil des Schweizerisches Strafgesetzbuches, in: Neuere Tendenzen im Gesellschaftsrecht, Festschrift für Peter Forstmoser zum 60. Geburtstag, Zürich 2003, S. 761 ff.
- DONATSCH ANDREAS, Die Gewährung geldwertere Leistungen an die Hilfsperson des Vertragspartners aus strafrechtlicher Sicht, in: Neuere Tendenzen im Gesellschaftsrecht, Festschrift für Peter Forstmoser zum 60. Geburtstag, Zürich 2003, S. 783 ff.
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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