Die Tantieme ist eine Gewinnbeteiligung.
Voraussetzungen:
- Statutenbestimmung mit Festlegung und Berechnungsmodus
- Ausrichtung nur aus Bilanzgewinn und nur nach vorgängiger Zuweisung der gesetzlichen Reserven sowie nach Ausschüttung einer Mindestdividende von 5 %
Steuerlich sind Tantiemen unbeliebt, da sie nicht Unternehmensaufwand darstellen, sondern aus versteuertem Gewinn zu leisten sind.
Gesetzliche Grundlage
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