LAWINFO

Aktiengesellschaft

QR Code

Wahl des Verwaltungsrats

Rechtsgebiet:
Aktiengesellschaft
Stichworte:
AG, Aktiengesellschaft
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Die Wahl des Verwaltungsrats wird durch folgende Kautelen beeinflusst:

Wählbarkeit:

  • Mitglied muss eine natürliche Person sein
    • Ausnahme
      • Wahl öffentlich rechtlicher Körperschaften
      • Vertreter-Entsendung durch Körperschaft öffentlichen Rechts
      • vgl. OR 762
  • Keine Nationalitätsvorschriften
  • Mitglied muss nicht Aktionär sein
  • Negative Wählbarkeits-Voraussetzung
    • Keine Revisionsstellen-Funktion in der AG
    • Statutarische Wählbarkeits-Voraussetzung
      • Alter des VR-Mitgliedes
      • Fachliche Qualifikation
      • Unvereinbarkeit mit Funktionen bei Konkurrenzunternehmen
      • Totalzahl der VR-Mandate des präsumtiven VR-Mitglieds

Wahl:

  • VR muss mindestens aus einer natürlichen Person bestehen (vgl. OR 707)
  • Wahlgremium ist die GV

Amtsannahme:

  • Gewähltes VR-Mitglied muss Wahlannahme erklären

VR-Präsidentschaft:

  • VR-Präsident wird durch Gesamt-VR gewählt

HR-Eintrag:

  • VR-Mitglieder sind unter Angabe von mindestens Name, Vorname, Staatsangehörigkeit und Wohnsitz ins Handelsregister einzutragen (vgl. OR 929 Abs. 1 iVm HRegV 45 Abs. 1 lit. n und HRegV 119)

Hinweise

  • Kooptation
    • Die Selbstkooptation durch VR selbst (zB Vakanz / Neubesetzung während Geschäftsjahr) ist nichtig (vgl. OR 706b Ziffer 3).
  • Wohnsitzpflicht?
    • Mindestens eine zur Vertretung berechtigte Person hat in der Schweiz wohnen (vgl. OR 718 Abs. 4).
  • Vertretung von Aktionärsgruppen
    • Minderheitsaktionäre und andere Gruppen von Aktionären haben keinen Anspruch auf Einsitznahme; trotzdem kann in den Statuten ein solches Einsitznahme-Recht für einen VR-Mitglied postuliert sein
    • Das interne Auswahlprozedere für diese Aktionärsgruppen kann in den Statuten geregelt sein.
  • Vertretung von Aktienkategorien
    • Stimmrechts- und Vorzugsaktionäre haben je Anspruch auf Einsitznahme mindestens eines Mitgliedes im VR
      • Kein individuelles Vertretungsrecht haben Inhaber- und Namenaktionäre
    • Grundlagen
      • Statutenbestimmung
      • Vorschlags- und nicht Entsendungsrecht der Aktionäre der jeweiligen Aktienkategorien durch Sonderversammlung der jeweiligen Gruppen von Aktionärskategorien
      • Wahl durch die GV aller Aktionäre
    • vgl. OR 709 Abs. 1
  • Vertretung von Partzipanten
    • Partizipanten kann aufgrund einer Statutenbestimmung das Recht auf ein Einsitznahme eines Mitglieds im VR eingeräumt werden
    • Grundlagen
      • Statutenbestimmung
      • Vorschlags- und nicht Entsendungsrecht durch Partizipantenversammlung
      • Wahl durch die GV aller Aktionäre
    • vgl. OR 656e

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Anrede

    Ihr Vorname*

    Ihr Nachname*

    Firma

    Telefonnummer*

    Betreff (Interessen- / Streitgegenstand)*

    * = Pflichtfelder

    Eine Kopie der Mitteilung geht an die im Feld "E-Mail" angegebene E-Mail-Adresse.

    Vorbehalt / Disclaimer

    Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

    Urheber- und Verlagsrechte

    Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.