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Aktiengesellschaft

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Beschlüsse

Rechtsgebiet:
Aktiengesellschaft
Stichworte:
AG, Aktiengesellschaft
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Für die VR-Beschlüsse gilt folgendes zu beachten:

Kollegiumsvoraussetzung:

  • VR-Beschlüsse setzen 2 oder mehrere VR-Mitglieder voraus
  • Ein einziges VR-Mitglied trifft keinen Beschluss, sondern entscheidet

Quorum:

  • Entscheidungsmöglichkeiten: JA oder NEIN zu den gestellten Anträgen
  • Abstimmungsberechnung:
    • Stimmenthaltungen werden bei der Berechnung der Mehrheit nicht berücksichtigt
    • Stimmenberücksichtigung nicht der anwesenden, nur die Anzahl der stimmenden Verwaltungsrats-Mitglieder
  • Mehrheitsberechnung: Mehrheit der abgegebenen Stimmen (vgl. OR 713 Abs. 1)

Vertretungsfeindlichkeit:

  • Grund: Unmittelbarkeit für die Meinungsbildung des VR-Gremiums
  • Keine Bevollmächtigung: Das verhinderte VR-Mitglied kann sich nicht vertreten lassen, auch nicht durch Bevollmächtigung eines Dritten
  • Keine schriftliche Voraus-Stimmabgabe

Zirkularbeschluss:

  • Zulässigkeit
  • Voraussetzungen:
    • Einverständnis aller VR-Mitglieder
      • Ablehnung: Erfordernis einer mündlichen Verhandlung (vgl. OR 713 Abs. 2)
    • Schriftlicher Antrag
    • Schriftliche Zustimmung

Stichentscheid des Vorsitzenden:

  • Ziel: Vermeidung von Patt-Situationen in den VR-Abstimmungen
  • Grundsatz: Stichentscheid des Vorsitzenden (idR der VRP)
  • Ausnahme: Ausschluss des Stichentscheids in den Statuten

Nichtigkeit:

  • Analoge Anwendung der Vorschriften über die Nichtigkeit von GV-Beschlüssen (vgl. OR 714 iVm OR 706b)

Weiterführende Informationen

Bei dauernder Beschlussunfähigkeit, zB wegen Ausschlusses des Stichentscheids:

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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