Die Compliancekultur wird durch die Grundeinstellungen und Verhaltensweisen der Geschäftsleitung vermittelt. Es soll allen Unternehmensbeteiligten (Personal, Lieferanten, Kunden usw.) die Bedeutung, die das Unternehmen der Beachtung von Regeln und die Bereitschaft zu regelkonformem Verhalten beimisst, kundgetan werden:
- „Mission Statement“
- „Code of Conduct“
- Intranet
- Internet-Auftritt
Besonders wichtig ist die Spiegelung der Grundsätze im tatsächlichen Handeln und Auftreten aller Unternehmensverantwortlichen auf allen Managementebenen, können doch Werte nur glaubhaft vermittelt werden, wenn sie auch erkennbar von den Vermittelnden selbst gelebt werden.
Die nachgenannten Regeln und Prinzipien werden oft auch zur Compliance-Kultur gezählt:
- Vermeidung von Korruption und Kartellabsprachen
- Einhalten der Datenschutz-Vorgaben
- Gleichbehandlung
- Beachtung von Vorschriften zu Produktesicherheit und Arbeitsschutz
- Hotlines (Whistleblowing Hotline)
- etc.
Compliance-Verhaltensregeln können nie abschliessend definiert werden. Es bleibt immer die Komponente des individuellen menschlichen Verhaltens in der Sache. – Die Herausforderung für VR und GL besteht deshalb in der Entwicklung einer entsprechenden Compliance-Kultur im Unternehmen.
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Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.
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