Revisionsstellen-Amtsdauer
Für die Amtsdauer der Revisionsstelle gilt folgendes:
- max. Amtsdauer: 3 Jahre
- Wiederwahl: zulässig (vgl. OR 730a Abs. 1)
Revisionsstellen-Amtsende
Die Organstellung der Revisionsstelle endet mit:
- Zeitablauf ohne Widerwahl
- Rücktritt
- durch die Revisionsstelle selbst (vgl. OR 404), unter Bekanntgabe der Gründe an den VR
- durch den VR, unter Bekanntgabe der Gründe
- in der Jahresrechnung (vgl. OR 663b Abs. 1 Ziffer 3)
- anlässlich der GV an die Aktionäre (vgl. OR 730a Abs.3)
- Abberufung
- durch GV-Beschluss (vgl. OR 705 und OR 730a Abs. 4)
Die Löschung im Handelsregisterblatt der AG kann
- durch den VR erfolgen
- von der Revisionsstelle selbst veranlasst werden (vgl. OR 938b).
Rücktritt der Revisionsstelle – ein Signal?
Folgen:
- Verunsicherung von Aktionären, Gläubigern und bei Publikumsgesellschaften u.U. Börsenanalysten
- a.o. GV zur Wahl einer Ersatz-Revisionsstelle
Das könnte Sie auch noch interessieren:
-
Autoren:Genossenschaftswohnung / Mietgen...Einleitung zu Genossenschaftswohnungen / M...Autoren:UnternehmensversicherungenEinleitung zu Versicherungen für UnternehmenAutoren:StatutenEinleitung zu StatutenAutoren:UnternehmensnachfolgeEinleitung zur UnternehmensnachfolgeAutoren:TochtergesellschaftEinleitung zur TochtergesellschaftAutoren:Kommanditgesellschaft für kollek...Einleitung zur Kommanditgesellschaft für k...
Vorbehalt / Disclaimer
Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.
Urheber- und Verlagsrechte
Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.
Autoren / Herausgeber
Fraumünsterstrasse 29
CH-8001 Zürich
Dienstleistungen
- Arbeitsrecht / Öffentliches Personalrecht
- Architektenrecht
- Autorecht
- Baurecht / Planungsrecht
- Bankenrecht
- Compliance- / Risk-Management
- E-Commerce
- Enteignungsrecht
- Erbrecht
- Familienrecht (Eherecht, Kindsrecht, Erwachsenenschutz)
- Finanzmarktrecht
- Gesellschaftsrecht
- Haftpflichtrecht
- Handelsrecht (allgemein)
- Immaterialgüterrecht
- Immobiliarsachenrecht
- Internationales Recht
- Kunstrecht
- Medienrecht / Werberecht
- Mietrecht / Pachtrecht
- Notariats-Service
- Produktehaftpflichtrecht
- Prozessführung / ADR / Schiedsgerichtsbarkeit
- Restrukturierung / Unternehmenssanierung
- Schuldbetreibungsrecht / Konkursrecht
- Steuerrecht / Abgaberecht
- Strafrecht allgemein
- Strassenverkehrsrecht
- Technologie
- Telekommunikationsrecht
- Umweltrecht
- Unternehmensstrafrecht
- Versicherungsrecht
- Vertragsrecht allgemein
- Vertriebsrecht
- Verwaltungsrecht
- Wettbewerbsrecht
- Werkvertragsrecht
- Wirtschaftsstrafrecht / Korruptionsstrafrecht