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Aktiengesellschaft

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Amtsdauer und Amtsende

Rechtsgebiet:
Aktiengesellschaft
Stichworte:
AG, Aktiengesellschaft
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Revisionsstellen-Amtsdauer

Für die Amtsdauer der Revisionsstelle gilt folgendes:

Revisionsstellen-Amtsende

Die Organstellung der Revisionsstelle endet mit:

  • Zeitablauf ohne Widerwahl
  • Rücktritt
    • durch die Revisionsstelle selbst (vgl. OR 404), unter Bekanntgabe der Gründe an den VR
    • durch den VR, unter Bekanntgabe der Gründe
  • Abberufung

Die Löschung im Handelsregisterblatt der AG kann

  • durch den VR erfolgen
  • von der Revisionsstelle selbst veranlasst werden (vgl. OR 938b).

Rücktritt der Revisionsstelle – ein Signal?

Folgen:

  • Verunsicherung von Aktionären, Gläubigern und bei Publikumsgesellschaften u.U. Börsenanalysten
  • a.o. GV zur Wahl einer Ersatz-Revisionsstelle

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