Die Prüfungsbereiche bei der eingeschränkten Revision (auch „review“) sind:
Prüfungspflichten
- Gegenstand der eingeschränkten Revision:
- Prüfung, ob Sachverhalte vorliegen, aus denen zu schliessen ist, dass
- Die Jahresrechnung nicht den gesetzlichen Vorschriften und den Statuten entspricht
- Der VR-Antrag an die GV über die Verwendung des Bilanzgewinnes nicht den gesetzlichen Vorschriften und den Statuten entspricht
- Umfang der eingeschränkten Revision:
- Beschränkung der Prüfung auf Befragungen, analytische Prüfungshandlungen und angemessene Detailprüfungen
- Die Revisionsstelle hat die Geschäftsführung durch den VR nicht zu prüfen
Revisionsbericht
- Schriftliche Berichterstattung an GV
- Berichtsinhalt:
- Hinweis auf die eingeschränkte Natur der Revision
- Stellungnahme zum Prüfungsergebnis
- Angaben zur Unabhängigkeit und ggf.
- zur Mitwirkung bei der Buchführung
- zu anderen Dienstleistungen für die AG (zB Steuerberatung)
- Angaben zur Person des leitenden Revisors und zu seiner fachlichen Befähigung
- Unterzeichnung durch den leitenden Revisor
Anzeigepflichten
- Benachrichtigung des Richters, wenn die AG offensichtlich überschuldet ist und der VR die Anzeige unterlässt.
Gesetzliche Grundlage
Weiterführende Informationen
» Überschuldung einer Gesellschaft
» Fachinformationen der Treuhand-Kammer: Eingeschränkte Revision
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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