Die Prüfungsbereiche bei der eingeschränkten Revision (auch „review“) sind:
Prüfungspflichten
- Gegenstand der eingeschränkten Revision:
- Prüfung, ob Sachverhalte vorliegen, aus denen zu schliessen ist, dass
- Die Jahresrechnung nicht den gesetzlichen Vorschriften und den Statuten entspricht
- Der VR-Antrag an die GV über die Verwendung des Bilanzgewinnes nicht den gesetzlichen Vorschriften und den Statuten entspricht
- Umfang der eingeschränkten Revision:
- Beschränkung der Prüfung auf Befragungen, analytische Prüfungshandlungen und angemessene Detailprüfungen
- Die Revisionsstelle hat die Geschäftsführung durch den VR nicht zu prüfen
Revisionsbericht
- Schriftliche Berichterstattung an GV
- Berichtsinhalt:
- Hinweis auf die eingeschränkte Natur der Revision
- Stellungnahme zum Prüfungsergebnis
- Angaben zur Unabhängigkeit und ggf.
- zur Mitwirkung bei der Buchführung
- zu anderen Dienstleistungen für die AG (zB Steuerberatung)
- Angaben zur Person des leitenden Revisors und zu seiner fachlichen Befähigung
- Unterzeichnung durch den leitenden Revisor
Anzeigepflichten
- Benachrichtigung des Richters, wenn die AG offensichtlich überschuldet ist und der VR die Anzeige unterlässt.
Gesetzliche Grundlage
Weiterführende Informationen
» Überschuldung einer Gesellschaft
» Fachinformationen der Treuhand-Kammer: Eingeschränkte Revision
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.
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