Betriebswirtschaftliche Grundsätze zur Standortwahl
Der AG-Sitz ist von den Gründern primär nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten zu bestimmen. Üblicherweise haben steuerliche Motive nachrangige Bedeutung, da – um Steuern zu sparen – zuerst Gewinne erzielt werden müssen. Business wird aber vor allem in den – steuerlich weniger optimalen – Wirtschaftszentren erzielt. Steueroptimierungsgedanken rechtfertigen sich mit zunehmender Unternehmensgrösse bzw. –ertragskraft. Schliesslich haben ausländische Unternehmen erfahrungsgemäss mit ihren heimischen Steuerbehörden mehr Probleme, wenn sie für den Markteintritt in die Schweiz einen steuerlich verpönten Schweizer Standort wählen.
Ausnahmen vom Prinzip des wirtschaftszentrums-orientierten Standorts:
- standortunabhängige Unternehmen (Telefonverkauf, F&E, blosse Produktion usw.)
- abgelegener Standort aus Kostengründen
- Immobilienpreis-Relevanz
- Lohn-Relevanz
- Standort in Bedarfsnähe
- Zulieferer-Funktion zu Werk eines Gross-Bestellers (auch als Betriebsstätte oder Zweigniederlassung möglich)
- Cluster-Standorte
Rechtliche Grundsätze des Unternehmensstandorts
Sitz:
- Der AG-Sitz bestimmt sich durch die Statuten (ZGB 56 und OR 626 Ziffer 1).
- Der Sitz begründet
- die Zuständigkeit des Handelsregisteramtes (OR 640 Abs. 1)
- den Erfüllungsort für Verbindlichkeiten (OR 74)
- den allgemeinen Gerichtsstand (ZPO 10 Abs. 1, lit. b)
- den Betreibungsort (SchKG 46 Abs. 2)
- Doppelsitz
- Bewilligte bzw. historische Ausnahmen: UBS AG (Basel und Zürich) und ehemals Nestlé (Cham und Vevey)
Domizil:
- Das Domizil ist innerhalb der Sitzgemeinde die Anschrift (Adresse der AG)
- Differenzierung nach „eigenen Räumen“ oder «c/o-Dimizil»:
- Eigene Räume
- Die AG ist Eigentümerin, Mieterin oder Untermieterin der Betriebsräume am Gesellschaftssitz
- «c/o-Dimizil»
- Die AG hat vor Ort keine eigenen Räume, kein Geschäftslokal
- Es handelt sich in diesem Fall um eine sog. «Briefkastengesellschaft»
- vgl. HRegV 117 Abs. 3
- Eigene Räume
Weiterführende Informationen
» Unternehmenssitz / Rechtsdomizil
» Unternehmensstandort Schweiz
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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