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Aktiengesellschaft

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AG-Wiedereintragung

Rechtsgebiet:
Aktiengesellschaft
Stichworte:
AG, Aktiengesellschaft
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Werden nach Löschung neues Gesellschaftsvermögen und / oder nicht getilgte Verbindlichkeiten bekannt, kann nach Glaubhaftmachung eines schutzwürdigen Interesses die AG durch den Richter wieder eingetragen werden. Es leben dann die Pflichten der Liquidatoren wieder auf.

Voraussetzungen für ein Wiedereintragungsgesuch ans zuständige Gericht (ehem. Sitz der Gesellschaft) sind:

  1. Antrag
  2. Begründung
    • Schützenswertes Interesse an der Wiedereintragung
    • Glaubhaftmachung der Forderungsexistenz.

Literatur

  • RUETSCHI DAVID, SHK-RegV, Bern 2013, N 11, N 36 ff. und N 41 zu HRegV 164
  • GWELESSANI MICHAEL, Praxiskommentar zur Handelsregisterverordnung, 3. Auflage 2016, HRegV 164, Rz 576
  • SIFFERT RINO / ZIHLER FLORIAN, Handelsregisterrecht – Entwicklungen 2011, S. 114 – 116
  • SIFFERT RINO / ZIHLER FLORIAN, Handelsregisterrecht – Entwicklungen 2012, S. 80 f.
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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