Wer Immobilien erwerben und fremdfinanzieren möchte, sollte die einschlägigen Fachbegriffe kennen und verstehen, damit er sachgerecht entscheiden kann.
Nachfolgend eine Auswahl an Begriffen, die in diesem Zusammenhang wesentlich sind:
Alleineigentum
- Eigentümer einer beweglichen oder unbeweglichen Sache (Immobilie) ist ein (natürliche oder juristische) Person alleine
Amortisation
- Periodische Teilrückzahlung eines Hypothekarkredits
- Amortisation
Anmerkungen
- Kenntnisgabe von privat- oder öffentlich-rechtlichen Rechtsverhältnissen zur Bösgläubigmachung des Einsichtnehmenden bzw. des Publikums
- Anmerkung
Bauerstellungsarten
- Architektenbau
- Grundeigentümer = Bauherr beauftragt Architekt und alle Handwerker
- Generalunternehmerbau
- Bauherr ist Besteller bei TU, der seinerseits Architekt und Ingenieure (Subplaner) und die Handwerker (Subunternehmer) beauftragt
- Totalunternehmerbau
- Grundeigentümer = Bauherr beauftragt Architekt und GU, der seinerseits alle Handwerker (Subunternehmer) engagiert
Baurecht
- 3 Bedeutungen
- Öffentliches Baurecht
- Alle Normen, die sich auf das Bauen und die Bauten sowie deren Nutzung und die Auswirkungen
- Raumplanung
- Rechtsvorschriften des Bundes, der Kantone und Gemeinden zur geordneten Besiedlung der Schweiz
- Bauordnungen
- Rechtsvorschriften, die als Bauvoraussetzung Erschliessung und Zonenkonformität verlangen, und für den Fall der Überbaubarkeit die Anforderungen festlegt:
- Nutzungsziffern
- Abstandsvorschriften
- Grösse der Bauten
- Zulässige Geschosszahl
- Lärm-Empfindlichkeitsstufen
- Gestaltungsvorschriften (Ästhetik)
- Technische Vorschriften
- Rechtsvorschriften, die als Bauvoraussetzung Erschliessung und Zonenkonformität verlangen, und für den Fall der Überbaubarkeit die Anforderungen festlegt:
- Ziviles Baurecht
- Auftrags- und Werkvertragsrecht
- Auftragsrecht | auftrags-recht.ch
- Werkvertragsrecht | werkvertrags-recht.ch
- „Baurecht“
- Dienstbarkeit, eine Baute zu erstellen und fortbestehen zu lassen; wird die Baurechtsdienstbarkeit selbständig und dauernd vereinbart, kann sie Grundstück ins Grundbuch aufgenommen und mit beschränkten dinglichen Rechten belastet werden (Dienstbarkeiten, Grundlasten, Grundpfandrechte)
- Baurechte
- Baurechtdienstbarkeit
Bauhandwerkerpfandrecht
- Recht der Handwerker und Unternehmer, für Arbeit und / oder Material, welches sie in ein Grundstück einbauten, binnen bestimmter Frist ein Bauhandwerkerpfandrecht im Grundbuchblatt der betreffenden Immobilie eintragen zu lassen
- Ist der Grundeigentümer nicht Werklohnschuldner, muss er für die Ablösung durch den Werklohnschuldner besorgt sein, damit der Baupfandberechtigte das Grundstück nicht zu seiner Befriedigung verwerten lässt
Baukredit
- Kredit für die Erstellung oder den Umbau eines Bauwerks auf Kontokorrentbasis und mit Konsolidierung nach der Bauwerkerstellung in ein anderes Kreditverhältnis
- Baukredit
- Baukredit
Belehnungswert
- Wert, den die Bank maximal zu finanzieren bereit ist
Cap
- Zinsobergrenze bei Variabler Hypothek
Darlehen
- Geldhingabe, mit der Verpflichtung zur Rückgabe (ohne Rückgabepflicht würde es sich um eine Schenkung handeln)
- Darlehen-Kredite
Dienstbarkeit
- Beschränktes dingliches Recht, welches auf einem Grundstück lastet und vom Grundeigentümer ein „Dulden“ oder „Unterlassen“ verlangt; abgesehen von Unterhaltspflicht für die Dienstbarkeit darf nicht ein Tätigwerden verabredet werden (für die Verabredung von Tätigkeiten ist die Grundlast vorgesehen)
- Dienstbarkeits-Unterscheidung nach Dienstbarkeitsbegünstigten
- Personaldienstbarkeit
- Grunddienstbarkeit
- Dienstbarkeit
Eigenmittel
- Anteil, den der Kreditnehmer für den Erwerb oder die Refinanzierung einer Immobilie – nebst der Fremdfinanzierung – selber aufbringen muss
Eigenmietwert
- Mietwert einer selbst genutzten Liegenschaft als steuerbares Naturaleinkommen (umstritten)
- Eigenmietwert
Eigentumsarten
- Alleineigentum
- Das (Immobilien-)Eigentum steht einzig einer (natürlichen oder juristischen) Person zu (Regelfall)
- Gesamteigentum im weiteren Sinne (Gesamteigentum und Miteigentum
- Gesamteigentum
- gemeinschaftliches Eigentum, bei welchem unter den Beteiligten eine bestimmtes Gemeinschaftsverhältnis (numerus clausus) besteht und dieses durch Gemeinschaft ausgeübt wird
- Gesamteigentum
- Einfache Gesellschaften
- Exkurs Ehegattengesellschaft
- Miteigentum
- Voraussetzungsloses Bruchteileigentum, wo die einzelnen Anteile belastet, verpfändet oder veräussert werden kann
- Miteigentum
- Stockwerkeigentum
- Miteigentum, welches mit einem Sonderrecht verbunden ist
- Stockwerkeigentum
Eigentumsübertragung
- Eigentumsübertragung erfolgt mittels Abgabe der Grundbuchanmeldung beim zuständigen Grundbuchamt
- Immobilienerwerb
Erschliessung
- Rechtsgenüglicher Grundstückszugang mit vorhandenen Ver- und Entsorgungsanlagen
- Immobilien Investitionsentscheid
Festhypothek
- Hypothek mit fester Laufzeit und fixem Zinssatz
- Hypotheken-Arten-Festhypothek
Forward-Hypothek
- Finanzierungsmodell für Kunden, welche den Hypothekarzins frühzeitig festlegen wollen
Fremdkapital
- Finanzielle Mittel, die der Immobilieneigentümer von Dritten borgt, um ein Grundstück zu kaufen oder es weiter zu halten
- Faustregel: Obergrenze 80 % (20 % Eigenmittel hat der Grundeigentümer beizutragen; siehe Eigenmittel)
- 20 % kalkulieren die Banken für die weiterlaufenden Zinsen und die Verwertungskosten sowie eine allf. Wertschwankung ein
Fremdwährungskredit
- Kredit in einer anderen als der Landeswährung
- Fremdwährungskredit
Gesamteigentum
- Unausgeschiedenes gesamthandschaftliches Eigentum
- Gesamteigentum
Gläubigerregistervormerkung
- Anzeige des Schuldbrief-Gläubigers über seine Stellung, damit das Grundbuchamt bei allfälligen gläubigerrelevanten Grundstücksänderungen (Enteignung, Auszahlung einer Brand- oder Elementarschadenersatzzahlung)
- Gläubigerregistervormerkung
Grundbuch
- Folio, aus welchem das Eigentum, die Erwerbsgründe, der Liegenschaftenbeschrieb, die Anmerkungen, Vormerkungen, Dienstbarkeiten / Grundlasten und die Grundpfandrechte mit Errichtungsdatum und Rang ersichtlich sind sowie Aenderungen nachgetragen oder Löschungen vorgemerkt werden
- Grundbuch Informationssysteme
Grundbuchauszug
- Abschrift des Grundbuches
- Je nach Umfang wird in der Grundbuchpraxis unterschieden
- Vollständiger Grundbuchauszug
- Grundbuchauszug mit Grundpfandrechten (Liegenschaftenbeschrieb und Angabe aller Grundpfandrechte, ohne Anmerkungen, Vormerkungen und Dienstbarkeiten / Grundlasten)
- Schätzungsauszug (Liegenschaftenbeschrieb, Anmerkungen, Dienstbarkeiten / Grundlasten, aber ohne Grundpfandrechte)
- Bauamtsauszug (Liegenschaftenbeschrieb, Anmerkungen und Dienstbarkeiten / Grundlasten, ohne vertragliche Grundpfandrechte, aber mit baurechtsbezogenen gesetzlichen Grundpfandrechten)
- Für Banken wird in der Regel ein „Grundbuchauszug mit Grundpfandrechten“ ausgestellt
- Für Immobilienschätzer ist demgegenüber ein „Schätzungsauszug“ notwendig und ausreichend
- Je nach Umfang wird in der Grundbuchpraxis unterschieden
- Auszugsbestellung | notariate.zh.ch
Grundlast
- Beschränkt dingliche Pflicht zur Erbringung einer Leistung an eine bestimmte Person oder an den jeweiligen Eigentümer des berechtigten Grundstücks
- Grundlast
Grundpfandrecht
- beschränktes dingliches Recht, welches den Grundpfandgläubiger berechtigt, die für seine Grundpfandforderung verpfändete Immobilie verwerten zu lassen und sich aus dem Erlös bezahlt zu machen
- Begriff
Grundsteuern
- Oberbegriff für
- Liegenschaftensteuer
- Handänderungssteuer
- Grundstückgewinnsteuer
- Grundsteuern
Grundstückgewinnsteuer
- Grundstückgewinne werden entweder durch eine Sondersteuer (Zürcher System) oder durch eine ordentliche Einkommens- bzw. Gewinnsteuer (St. Galler-System) besteuert
- Definition Grundsteuer
Hypothek
- Landläufiger Begriff für Grundpfandforderung
- Begriff
Immobilienaktiengesellschaft
- Rechtsträger für das Halten und Betreiben einer oder mehrerer Immobilien
- Exkurs Immobilienaktiengesellschaft
Immobilienbewertung
- Bewertung der Immobilie durch einen Liegenschaftenschätzer (auch: Schätzungsexperten oder neuerdings Immobilienbewerter), meistens traditionellerweise mittels kombinierter Real- und Ertragswert-Methode
- Immobilien Schätzungen
- Checkliste Überprüfung Bewertung
Kauf ab Plan
- Kauf der Immobilie vor oder während Erstellung der Baute (in der Regel öffentliche Beurkundung des Grundstückkaufvertrages); Eigentumsübertragung nach Bauwerkfertigstellung
- Immobilien ab Plan
Kauf schlüsselfertig
- Verkäufer schuldet bei der Eigentumsübertragung eine uneingeschränkt dauerhaft bezugsfähige Immobilie
- Immobilien Schlüsselfertig
Kaufsrecht
- Recht des Kaufberechtigten, während einer bestimmten Dauer eine Immobilien zu den vereinbarten Bedingungen zu erwerben
- Kaufsrecht/
Kaufvertrag
- Obligatorisches Verpflichtungsgeschäft auf Eigentumsübertragung einer beweglichen oder unbeweglichen Sache (Immobilien), Zug um Zug gegen Bezahlung des Kaufpreises
- Immobilienerwerb
- Immobilien Transaktionen
Kredithöhe
- Darlehenssumme, die der Kreditgeber auszuzahlen und der Kreditnehmer zum vereinbarten Zeitpunkt oder bei Kündigung zurückzuzahlen hat
Kreditkündigung
- Unbefristete Hypothekarkredite (variable Hypothek), die der Kreditgeber oder Kreditnehmer durch empfangsbedürftige Erklärung beenden möchte
Kreditlaufzeit
- Hypothekarkredite (Festhypothek oder Libor-Hypothek) mit fester Laufzeit; eine Kündigung ist infolge der Befristung nicht erforderlich
Kreditwürdigkeit
- Gegenparteirisiko des Kreditnehmers (Bonität und Solvenz), oft gemessen mit dem Kreditrating (Grundlage für einen je Schuldner unterschiedlich hohen Hypothekarzins)
Libor-Hypothek
- Hypothek mit fester Laufzeit und sich fix am Kapitalmarktzins orientierenden Zinssatz
- Hypotheken-Arten-Libor-Hypothek
Miteigentum
- gemeinschaftliches Eigentums an einer bewegliche oder unbeweglichen Sache (Immobilie), bei welchem jeder Berechtigte transparent nach Bruchteilen beteiligt ist und seinen Anteil verpfänden, veräussern oder sonst belasten kann
- Miteigentum
Nachrückungsrecht
- Recht des Grundpfandgläubigers, bei Löschung eines vorgehenden Grundpfandrechtes an dessen Stelle zu springen
- Nachrückungsrecht
Notariat / Notar
- Urkundsperson, die u.a. die formpflichtigen Rechtsgeschäfte des Immobilienverkehrs (Grundstückkauf und andere auf Eigentumsübertragung gerichteten Rechtsgeschäfte, Dienstbarkeiten / Grundlasten und insbesondere Grundpfandrechts-Errichtungen öffentlich beurkundet
- Öffentliche Beurkundung | schweizernotare.ch
Nutzniessung
- Dienstbarkeit zugunsten eines Nutzniessungsberechtigten, die belastete Liegenschaft in der Regel lebenslänglich zu nutzen und zu gebrauchen sowie im Gegenzug zur Tragung der Betriebskosten die Erträge einzukassieren
- Nutzniessung
Online-Hypothek
- Hypothek, die mehr oder minder auf digitalem Wege geschlossen wird
- Online-Hypothekenmarkt
Pfandstelle
- Rangfolge unter den Grundpfandrechten
- Pfandstelle
Papierschuldbrief
- Grundpfändliche Sicherstellung einer Gläubigerforderung mit Ausfertigung eines Wertpapiers
- Papier-Schuldbrief
Pensionskassenmittel-Verpfändung
- Die Verpfändung des Freizügigkeitskapitals bewirkt eine zusätzliche Sicherheit zur Hypothek, wobei das Freizügigkeitskapital in der Pensionskasse verbleibt und weiterhin der beruflichen Vorsorge dient
- Wohneigentumsfinanzierung mit Pensionskassengeldern
Pensionskassenmittel-Vorbezug
- Freizügigkeitskapital wird ausbezahlt und gilt bei der Hypothekenaufnahme als Eigenmittel
- Wohneigentumsfinanzierung mit Pensionskassengeldern
Rang
- Rang der Grundpfandrechte unter sich (Pfandstelle) und im Verhältnis zu den anderen beschränkten dinglichen Rechten (Dienstbarkeiten / Grundlasten) und den vorgemerkten persönlichen Rechten
- Rang
Registerschuldbrief
- Grundpfändliche Sicherstellung einer Gläubigerforderung ohne Ausfertigung eines Wertpapier, d.h. mit blossem Eintrag im Grundbuch (Registereintrag)
- Register-Schuldbrief
Reservationsvereinbarung
- Privat-schriftlicher Vorvertrag, der mangels öffentlicher Beurkundung real nicht durchsetzbar ist, aber bei Nichterfüllung die Verrechenbarkeit einer Anzahlung ermöglicht
- Reservationsvereinbarung
Rückkaufsrecht
- Recht des Verkäufers, während einer bestimmten Dauer die Immobilien zu gleichen oder anders bestimmten Bedingungen zurückzukaufen
- Rückkaufsrecht
Schätzung
- = Immobilienbewertung, auch Verkehrswertschätzung (der effektive Verkehrswert ist aber immer nur der bei einem Verkauf erzielte Kaufpreis)
- Schätzung mittels hedonischer Methode (System-Schätzung)
- Schätzung klassisch (Schätzung durch Schätzungsexperten)
Schuldbrief
- Grundpfändliche Sicherstellung einer Gläubigerforderung
- Schuldbrief
Sicherheiten
- Absicherung von Kreditrisiken bzw. Erfüllungs-, Mängel- und sonstigen Vertragserfüllungsrisiken
- Sicherheiten
Sicherungsübereignung
- Instrument zur Kreditsicherung, indem der Schuldner dem Gläubiger zur Sicherung einer (bereits bestehenden, einer zukünftigen oder bloss möglichen) Forderung das Eigentum am Schuldbrief überträgt
- Sicherungsübereignung
Stockwerkeigentum
- besonders ausgestaltetes Miteigentum, mit dem ein Sonderrecht an in sich geschlossenen Räumen verbunden ist
- Stockwerkeigentum
Swap-Hypothek
- Zinsterminabgesicherte Hypothek
- Hypotheken-Arten-Swap-Hypothek
Tilgung
- = Zahlung akonto einer Schuld bzw. Verpflichtung
Tragbarkeit
- Finanzielle Belastung, die der Eigenheimkäufer bzw. der Kreditnehmer mit Mitteln aus seinem Einkommen und seinem Kapitalertrag tragen kann
- Budget / Eigenheimfinanzierungsregeln
Variable Hypothek
- unbefristet geschlossenes Hypothekarkreditverhältnis, bei welchem die Bank den Zinssatz periodisch den Kapitalmarktverhältnissen anpasst
- Hypotheken-Arten-Variable Hypothek
Vorfälligkeitsentschädigung
- Schadenersatzzahlung für die vorzeitige Beendigung eines Hypothekarkreditverhältnisses
- Vorfälligkeitsentschädigung
Vorkaufsrecht
- Recht des Berechtigten, im Verkaufsfall vor dem Käufer kaufen zu dürfen, zu Preis und Bedingungen dieses Dritten oder zu eigens vereinbarten Konditionen (doppelte Bedingungen: Verkauf durch den Käufer + Ausübung des Vorkaufsrechts durch den Berechtigten)
- Vorkaufsrecht
Vormerkungen
- Obligatorische Rechte (Mietvertrag, Kaufsrecht, Vorkaufsrecht, Rückkaufsrecht usw.) wie auch Vorläufige Eintragungen und Verfügungsbeschränkungen wirken durch die Vormerkung gegenüber jedermann
- Vormerkung
Wohnrecht
- Dienstbarkeit zugunsten eines Wohnberechtigten, in der belasteten Liegenschaft in der Regel lebenslänglich zu wohnen
- Wohnrecht
Zins
- Entgelt für die Zurverfügungstellung eines Darlehens- bzw. Kreditbetrages auf bestimmte Dauer
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