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Aktiengesellschaft

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Bestellung der Organe

Rechtsgebiet:
Aktiengesellschaft
Stichworte:
AG, Aktiengesellschaft
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Jede neue AG benötigt auch die gesetzlich vorgeschriebene Organisation. Die Aufgaben der Organe sind die Vertretung nach aussen und die Kontrolle. Das dritte Organ, die Generalversammlung, kommt je nach Dauer des ersten Geschäftsdauer (kurzes nach Kalenderjahr oder langes Geschäftsjahr; vgl. Statuten) früher oder später zur Anwendung.

Bei der AG-Gründung sind daher die Organe zu bestellen (OR 629 Abs. 1):

  • VR-Berufung
  • Revisionsstellen-Berufung

VR-Berufung

  • Vorschlag durch die Gründer
  • Wahlannahme
    • Annahme während Gründungsakt (üblich)
      • Erklärungsabgabe an Urkundsbeamten (Notar oder Notariat)
    • Nichtteilnahme am Gründungsakt (je nach Situation, aber eher unüblich)

Weiterführende Informationen

» Verwaltungsrat

Revisionsstellen-Berufung

Revisionspflicht?

Vorweg haben die Gründer sich unter Berücksichtigung des Businessplans Gedanken zu machen, ob

  • das geplante Geschäftsvolumen bzw. die in Aussicht genommene Mitarbeiterzahl einen Revisionszwang auslöst und wenn ja welchen:
    • ordentliche Revision (OR 727)
    • eingeschränkte Revision (OR 727a)
  • die Gründer trotz Pflicht zu einer eingeschränkten Revision die ordentliche Revision bzw. bei fehlender Revisionspflicht die eingeschränkte Revision wählen.

Unter Umständen kann sich die Revisionspflicht erst in einem späteren Geschäftsjahr einstellen.

Berufung der Revisionsstelle

Die Kautelen für die Revisionsstelle sind:

  • Auswahl durch die Gründer
    • Wahlvoraussetzungen (» Revisionsstellen-Wahl)
    • Unabhängigkeit (weder geplante Buchführungsbeauftragte noch Steuerberaterin)
    • Kostenpunkt vorgängig abklären (Offerte verlangen)
  • Wahlannahme durch die angefragte Revisionsstelle
    • Annahme während Gründungsakt (unüblich)
      • Erklärungsabgabe an Urkundsbeamten (Notar oder Notariat)
    • Nichtteilnahme am Gründungsakt (üblich)

Weiterführende Informationen

» Revisionsstelle

Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.

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