Jede neue AG benötigt auch die gesetzlich vorgeschriebene Organisation. Die Aufgaben der Organe sind die Vertretung nach aussen und die Kontrolle. Das dritte Organ, die Generalversammlung, kommt je nach Dauer des ersten Geschäftsdauer (kurzes nach Kalenderjahr oder langes Geschäftsjahr; vgl. Statuten) früher oder später zur Anwendung.
Bei der AG-Gründung sind daher die Organe zu bestellen (OR 629 Abs. 1):
- VR-Berufung
- Revisionsstellen-Berufung
VR-Berufung
- Vorschlag durch die Gründer
- Wahlannahme
- Annahme während Gründungsakt (üblich)
- Erklärungsabgabe an Urkundsbeamten (Notar oder Notariat)
- Nichtteilnahme am Gründungsakt (je nach Situation, aber eher unüblich)
- Unterschriftliche Wahlannahme-Erklärung
(vgl. HRegV 43 Abs. 1 lit. c)
Weiterführende Informationen
Revisionsstellen-Berufung
Revisionspflicht?
Vorweg haben die Gründer sich unter Berücksichtigung des Businessplans Gedanken zu machen, ob
- das geplante Geschäftsvolumen bzw. die in Aussicht genommene Mitarbeiterzahl einen Revisionszwang auslöst und wenn ja welchen:
- die Gründer trotz Pflicht zu einer eingeschränkten Revision die ordentliche Revision bzw. bei fehlender Revisionspflicht die eingeschränkte Revision wählen.
Unter Umständen kann sich die Revisionspflicht erst in einem späteren Geschäftsjahr einstellen.
Berufung der Revisionsstelle
Die Kautelen für die Revisionsstelle sind:
- Auswahl durch die Gründer
- Wahlvoraussetzungen (» Revisionsstellen-Wahl)
- Unabhängigkeit (weder geplante Buchführungsbeauftragte noch Steuerberaterin)
- Kostenpunkt vorgängig abklären (Offerte verlangen)
- Wahlannahme durch die angefragte Revisionsstelle
- Annahme während Gründungsakt (unüblich)
- Erklärungsabgabe an Urkundsbeamten (Notar oder Notariat)
- Nichtteilnahme am Gründungsakt (üblich)
- Unterschriftliche Wahlannahme-Erklärung
(vgl. HRegV 43 Abs. 1 lit. d)