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Aktiengesellschaft

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Bestellung der Organe

Rechtsgebiet:
Aktiengesellschaft
Stichworte:
AG, Aktiengesellschaft
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Jede neue AG benötigt auch die gesetzlich vorgeschriebene Organisation. Die Aufgaben der Organe sind die Vertretung nach aussen und die Kontrolle. Das dritte Organ, die Generalversammlung, kommt je nach Dauer des ersten Geschäftsdauer (kurzes nach Kalenderjahr oder langes Geschäftsjahr; vgl. Statuten) früher oder später zur Anwendung.

Bei der AG-Gründung sind daher die Organe zu bestellen (OR 629 Abs. 1):

  • VR-Berufung
  • Revisionsstellen-Berufung

VR-Berufung

  • Vorschlag durch die Gründer
  • Wahlannahme
    • Annahme während Gründungsakt (üblich)
      • Erklärungsabgabe an Urkundsbeamten (Notar oder Notariat)
    • Nichtteilnahme am Gründungsakt (je nach Situation, aber eher unüblich)

Weiterführende Informationen

» Verwaltungsrat

Revisionsstellen-Berufung

Revisionspflicht?

Vorweg haben die Gründer sich unter Berücksichtigung des Businessplans Gedanken zu machen, ob

  • das geplante Geschäftsvolumen bzw. die in Aussicht genommene Mitarbeiterzahl einen Revisionszwang auslöst und wenn ja welchen:
    • ordentliche Revision (OR 727)
    • eingeschränkte Revision (OR 727a)
  • die Gründer trotz Pflicht zu einer eingeschränkten Revision die ordentliche Revision bzw. bei fehlender Revisionspflicht die eingeschränkte Revision wählen.

Unter Umständen kann sich die Revisionspflicht erst in einem späteren Geschäftsjahr einstellen.

Berufung der Revisionsstelle

Die Kautelen für die Revisionsstelle sind:

  • Auswahl durch die Gründer
    • Wahlvoraussetzungen (» Revisionsstellen-Wahl)
    • Unabhängigkeit (weder geplante Buchführungsbeauftragte noch Steuerberaterin)
    • Kostenpunkt vorgängig abklären (Offerte verlangen)
  • Wahlannahme durch die angefragte Revisionsstelle
    • Annahme während Gründungsakt (unüblich)
      • Erklärungsabgabe an Urkundsbeamten (Notar oder Notariat)
    • Nichtteilnahme am Gründungsakt (üblich)

Weiterführende Informationen

» Revisionsstelle

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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