Es sind die Regeln der Aktiengesellschaft anwendbar.
- Öffentlich zu beurkundende Gründungsurkunde
- Statuten
- mindestens ein persönlich haftender Gesellschaft muss namentlich erwähnt sein
- Handelsregisteranmeldung
- Eintragung der KMAG
- Eintragung des bzw. der persönlichen haftenden Aktionärs/Aktionäre
- Eintragung der Mitglieder der Aufsichtsstelle
- etc.
» Gründung einer Aktiengesellschaft
KMAG-Firma (Name)
- Personen- oder Sachfirma bzw. Kombination
- Gesellschaftsbezeichnung (ausgeschrieben: „Kommanditaktiengesellschaft“ oder mit Kürzel: „KMAG“)
Übergangsrecht
Für KMAG nach altem Firmenrecht vgl. www.firmen-recht.ch / Rubrik Übergangsrecht
KMAG-Sitz
Der Gesellschaftssitz der KMAG orientiert sich an den Regeln der AG.
Zweck und Dauer
Es sind die Regeln der AG analog anwendbar.
» Zweck und Dauer der Aktiengesellschaft
Aktienkapital
Die KMAG hat – wie die AG – ein in bestimmter Höhe festgesetztes Grundkapital.
Grundsätzlich sind beide Gesellschafterarten nur über ihre Einlagen auf die Aktien am KMAG-Vermögen beteiligt.
„Wird ein Kommanditkapital nicht in Aktien zerlegt, sondern in Teile, die lediglich das Mass der Beteiligung mehrerer Kommanditäre regeln, so gelten die Vorschriften über die Kommanditgesellschaft“ (vgl. OR 764 Abs. 3).
» Kommanditgesellschaft: Beitragsleistungen
» Kommanditgesellschaft: Anteil an Gewinn und Verlust
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