Zur Einberufung einer Generalversammlung legitimiert sind:
Verwaltungsrat:
- Grundlagen
- Gesetz (vgl. OR 699 Abs. 1)
- Statuten
- VR-Einberufungs-Entscheid
- mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen
- Ausnahme
- anderslautende Statuten
Revisionsstelle:
- Einladung der Revisionsstelle als Notmassnahme
- Einladungsgründe
- Untätigkeit des VR
- Aktionärsinformation
- Anwendungsfälle
- Handlungsunfähigkeit des VR (Organverwaisung, zB infolge des Todes des einzigen VR-Mitglieds; Organmängel (vgl. auch OR 731b!)
- Unterlassung der GV-Einberufung durch VR trotz Einberufungsbedarf (zB OR 725 Abs. 1)
- Information der Aktionäre über Niederlegung Revisionsmandat
- Information der Aktionäre über schwerwiegende Mängel (vgl. OR 728c Abs. 2 Ziffer 1)
- Untätigkeit des VR trotz Handlungsbedarf (vgl. OR 728c Abs. 2 Ziffer 2)
Liquidatoren:
- Einladung der Aktionäre, sofern und soweit die Liquidation nicht durch den VR erfolgt (vgl. OR 699 Abs. 1 Satz 2)
Vertreter der Anleihensgläubiger:
- Einladung der Aktionäre durch den Vertreter der Anleihensgläubiger im Sinne von OR 1157, sofern und soweit Themen traktandiert sind, die die Anleihensgläubiger betreffen (vgl. OR 699 Abs. 1 Satz 2)
Aktionäre, die mindestens 10 % des Aktienkapitals vertreten:
- Recht auf Einberufung einer GV = Minderheitenschutz
- Einberufungsbegehren für eine GV (vgl. OR 699 Abs. 3)
- Nennung der Verhandlungsgegenstände
- Bezeichnung der Anträge
- Adressat
- VR
- Form
- Schriftlichkeit
- Rechtsverzögerung oder Rechtsverweigerung durch den VR
- Setzt der VR das Einberufungsbegehren nicht (innert nützlicher Frist) um, können die Berechtigten die richterliche Einberufung beantragen
Generalversammlung selbst:
- = Beschluss der GV, auf Einberufung einer a.o. GV (vgl. OR 700 Abs. 3)
- Voraussetzungen
- Beschlussfähigkeit
- Eine Traktandierung der GV-Einberufung durch die GV ist nicht erforderlich
- Einberufung und Traktandierung durch den VR
Weiterführende Informationen
» Organisationsmängel-Liquidation
» Anleihensobligationen: Anleihensgläubiger-Gemeinschaft
Literatur
STUDER CHRISTOPH D., Die Einberufung der Generalversammlung der Aktiengesellschaft, Bern 1995
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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