Nach der Sicherstellung der Interessenkonflikt-Identifikation sind v.a. präventive Massnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass Interessenkonflikte und ihre allenfalls risikobehafteten Auswirkungen vermieden werden:
- Pflicht zur Vermeidung von Interessenkonflikten
- Vermeidung abstrakte Gefährdung resp. abstrakter Interessenkonflikte
- Organisationspflicht
- Funktionstrennung
- Kreation von Vertraulichkeitsbereichen durch Informationsbarrieren
- Schranken der Wissenszurechnung im Unternehmen
- Bildung von Ausschüssen
- Notwendigkeit der Umsetzung der Organisationspflicht
- Funktionstrennung
- Verhaltenspflichten
- Unvereinbarkeits- und Ausstandsvorschriften
- Notwendigkeit eines Selbstablehnungsrecht des Interessenwahrers
- Handlungs- und Vertretungsverbote
- Subjektive Verbote
- zB Vertretungsverbot bei widerstreitenden Interessen
- Spezifisch geschäftsbezogene Verbote
- zB Handlungsspielraum-Beschränkung
- zB Handlungsverbot mit Interessenwahrer-Auswechslung
- Geschäftsbezogene Verbote
- zB Konkurrenzverbote
- Zeitlich beschränkte Verbote
- zB Front-Running-Verbot / Parallel-Running-Verbot / After Running-Verbot
- Subjektive Verbote
- Handlungspflichten
- zB Herausgabe- bzw. Ablieferungspflichten
Weiterführende Informationen
FISCHER DAMIAN A., Interessenkonflikte im Schweizer Privat- und Wirtschaftsrecht – Ein Beitrag zur dogmatischen Erfassung eine omnipräsenten Governance-Problems, Zürich 2019, S. 219 ff.
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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