Schädigungen, die durch Interessenkonflikte entstehen, können durch die Gesellschaft, Gläubiger und Aktionäre eingeklagt werden. Korrekturmittel sind:
- Rückerstattungsklage
- Verantwortlichkeitsklage
Ist die betroffene Gesellschaft aufrechtstehend, sind selten zivilrechtliche Klagen gegen die Verwaltung anzutreffen.
Befindet sich die geschädigte Gesellschaft im Konkurs, so wird vielfach die Verantwortlichkeitsklage ergriffen.
Weiterführende Informationen
Beispiel für eine Verantwortlichkeitsklage bei aufrechtstehender Gesellschaft
- Lorze AG vs. 5 frühere und aktuelle Verwaltungsräte der Reishauser Beteiligungen AG müssen die Kosten aus einem Rechtsstreit mit dem Minderheitsaktionariat selber zahlen, weil sie laut Bundesgericht nicht im Interesse der Gesellschaft gehandelt haben: BGE 4A_375/2012
- Vgl. auch
Aktienrechtliche Verantwortlichkeit
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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