Zivilrecht

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Die Grundkodifikation des schweizerischen Zivilrechts ist das Schweizerische Zivilgesetzbuch (ZGB; SR 210) mit einer „Einleitung“ und den vier Teilen:

  • „Personenrecht“
  • „Familienrecht“
  • „Erbrecht“
  • „Sachenrecht“

Im Privatrecht wird – obwohl die Abgrenzung nicht immer einfach ist – zwischen dem Zivilrecht und dem Handelsrecht unterschieden: Das Zivilrecht knüpft an die persönlichen Rechtsbeziehungen zwischen den Privatpersonen und das Handelsrecht regelt die Grundlagen der unternehmerischen Tätigkeit.

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