(auch Deklaratorische Aktienkapital-Herabsetzung)
Ziele:
- Bilanzsanierung
- Der Nennwert der Aktien wird in Übereinstimmung mit dem tatsächlichen inneren Wert gebracht; der Verlustvortrag wird eliminiert, ein Mittelabfluss an die Aktionäre findet nicht statt und das Haftungssubstrat reduziert sich daher nicht
- Bei einer über die Beseitigung der Unterbilanz hinausgehenden Kapitalherabsetzung sind die Regeln der konstitutiven Kapitalherabsetzung zu beachten
Motive:
- Beseitigung einer durch Verluste entstandenen Unterbilanz
- Bereinigung des Wertschriftenkontos „eigene Aktien + Aufhebung der für eigene Aktien gebildeten Reserven
Rechtliche Qualifikation:
- Umstrukturierung im technischen Sinne
Verfahren:
- Vorbereitung des Kapitalherabsetzungsvorhabens durch den VR
- Festlegung des Reduktionsgesamtbetrages und der Reduktion des Nennwertes der einzelnen Aktien
- Beizug eines zugelassenen Revisors und Veranlassung des Prüfungsberichts
- Einladung der Aktionäre zur Generalversammlung
- Durchführung einer Generalversammlung
- Prüfungsbericht (vgl. OR 735)
- Versammlungsteilnahme eines zugelassenen Revisionsexperten, der seinen Prüfungsbericht, wonach die Gläubigerforderungen trotz AK-Herabsetzung voll gedeckt sind, vorlegt und Auskunft gibt
- Öffentliche Urkunde
- Prüfungsbericht (vgl. OR 735)
- Kein Schuldenruf (vgl. OR 735)
- Gläubiger haben weder Befriedigungs- noch Sicherstellungsanspruch
- Keine Beachtung eines frühesten HR-Anmeldungszeitpunktes mangels Schuldenrufs
- Handelsregisteranmeldungen
- Kapitalherabsetzung
- Statutenänderung
- SHAB-Publikation
- Vollzug bzw. Nachbearbeitung
- Verbuchung der Kapitalreduktion etc.
- Steuerdeklaration zur gegebenen Zeit
Bilanz:
- Verbuchungen nach individueller Bilanzierungsgrundlage
Steuern:
- Individuelle Prüfung allfälliger Steuerfolgen im Sanierungsfalle (Sanierungsgewinn?) notwendig
Weiterführende Informationen
» Überschuldung einer Gesellschaft
» Umstrukturierung einer Gesellschaft
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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