Rechtsgeschäft (Verpflichtungsgeschäft)
Das schweizerische Rechtssystem kennt – abgesehen von den Abtretungsgeschäften – den kausalen Rechtserwerb: Jede Eigentumsübertragung erfordert
- ein Verpflichtungsgeschäft
- vgl. Rechtserwerbsarten (nachfolgend)
und
- ein Verfügungsgeschäft(Tradition, d.h. Besitzesübergabe etc.)
Rechtserwerbsarten
Der Rechtserwerb lässt sich nach Rechtstiteln wie folgt differenzieren:
- Singularsukzessorische Rechtsgeschäfte
- Kauf
- Tausch
- Schenkung
- Erbvorbezug
- Universalsukzessorische Rechtserwerbe
- Erbgang
- Fusion
- Spaltung
- Vermögensübertragung
Kauf / Verkauf aller Aktien einer AG
Werden alle Aktien einer AG verkauft, wird – obwohl nur, aber immerhin die Aktien verkauft werden – von einem „AG-Verkauf“ gesprochen; vice versa spricht die Praxis von einem AG-Kauf:
Paketzuschlag (package surcharges, parcel agio)
Als Paketzuschlag (auch Kontrollprämie) gilt jene Entschädigung, die ein Aktienkäufer dem Verkäufer für ein Aktienangebot, welches die Einflussnahme in der AG sichert (Stimmenmehrheit, Aktienzahl, die Sperrminorität übersteigt uam), mehr bezahlen als für Einzel-Aktien.
Zur Zeit ist das Thema der Kontrollprämie für Aktienpaket-Verkäufe, vor allem von Publikumsgesellschaften, Gegenstand eines Gesetzesrevisions-Vorhabens.
Weiterführende Informationen
Squeeze out
Die zwangsweise Abfindung von Aktionären wird als Squeeze out bezeichnet.
Squeeze out kann wahlweise (vgl. FusG 8 Abs. 1) oder zwangsweise (vgl. FusG 8 Abs. 2) erfolgen.
Weiterführende Informationen
Publikumsaktien
Das Bundesgesetz über die Börsen und den Effektenhandel (BEHG) enthält einige Bestimmungen, die für den Erwerb und die Veräusserung von Beteiligungen von Bedeutung und zu beachten sind:
- Meldepflicht (BEHG 20)
- Pflicht zur Unterbreitung eines Kaufsangebotes (BEHG 22)
- Weitere Pflichten gemäss SWX bzw. Kotierungsreglement (KR)
» Aktionär: Aktionärspflichten
Weiterführende Informationen
- Singularsukzession
- Universalsukzession