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Aktiengesellschaft

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Aktienkauf / Aktienerwerb

Rechtsgebiet:
Aktiengesellschaft
Stichworte:
AG, Aktiengesellschaft
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Rechtsgeschäft (Verpflichtungsgeschäft)

Das schweizerische Rechtssystem kennt – abgesehen von den Abtretungsgeschäften – den kausalen Rechtserwerb: Jede Eigentumsübertragung erfordert

  • ein Verpflichtungsgeschäft
    • vgl. Rechtserwerbsarten (nachfolgend)

und

Rechtserwerbsarten

Der Rechtserwerb lässt sich nach Rechtstiteln wie folgt differenzieren:

  • Singularsukzessorische Rechtsgeschäfte
    • Kauf
    • Tausch
    • Schenkung
    • Erbvorbezug
  • Universalsukzessorische Rechtserwerbe
    • Erbgang
    • Fusion
    • Spaltung
    • Vermögensübertragung

Kauf / Verkauf aller Aktien einer AG

Werden alle Aktien einer AG verkauft, wird – obwohl nur, aber immerhin die Aktien verkauft werden – von einem „AG-Verkauf“ gesprochen; vice versa spricht die Praxis von einem AG-Kauf:

 » Kauf / Verkauf einer AG

Paketzuschlag (package surcharges, parcel agio)

Als Paketzuschlag (auch Kontrollprämie) gilt jene Entschädigung, die ein Aktienkäufer dem Verkäufer für ein Aktienangebot, welches die Einflussnahme in der AG sichert (Stimmenmehrheit, Aktienzahl, die Sperrminorität übersteigt uam), mehr bezahlen als für Einzel-Aktien.

Zur Zeit ist das Thema der Kontrollprämie für Aktienpaket-Verkäufe, vor allem von Publikumsgesellschaften, Gegenstand eines Gesetzesrevisions-Vorhabens.

Squeeze out

Die zwangsweise Abfindung von Aktionären wird als Squeeze out bezeichnet.

Squeeze out kann wahlweise (vgl. FusG 8 Abs. 1) oder zwangsweise (vgl. FusG 8 Abs. 2) erfolgen.

Weiterführende Informationen

» Squeeze out / Aktionärs-Zwangsabfindung

Publikumsaktien

Das Bundesgesetz über die Börsen und den Effektenhandel (BEHG) enthält einige Bestimmungen, die für den Erwerb und die Veräusserung von Beteiligungen von Bedeutung und zu beachten sind:

» Aktionär: Aktionärspflichten

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