Bei der Immobilien-AG sind Kapitalbeteiligungsarten nicht minder vielfältig:
- nicht börsenkotiert
- Eine Vielzahl kleiner Immobilienaktiengesellschaften wird von Unternehmern oder Privaten bescheiden und ohne Publizität kontrolliert
- Solche „Klein-Immobilienaktiengesellschaften“ folgen bezüglich des Aktienbesitzes den Standardregeln des Aktienrechts
- vgl. Aktie und andere Beteiligungspapiere
- Private Equity
- Private Equity ist bekanntlich Beteiligungskapital, bei dem die vom Kapitalgeber (Kapitalbeteiligungsgesellschaften, aber auch potente private Kapitalanleger) eingegangene Beteiligung nicht an Börsen handelbar ist
- vgl. Real Estate Private Equity
- vgl. RA Urs Bürgi in PRIVATE (2/2009): «Real Estate Private Equity»
- Börsenkotiert
- Börsennotierte Immobilienaktien = frei handelbare Aktien mit Börsenpreis
- Die Vorteilsplausibilisierung einer wertsicheren indirekten Kapitalanlage in Immobilien mittels Aktien wird oft durch den Kurzbegriff „börsenkotierte Immobilien“ versinnbildlicht
- vgl. Aktienübertragung
Die Beteiligungspapiere (sog. „Immobilienaktien“) können ausgestaltet werden als:
- Aktienarten
- Inhaberaktien
- Namenaktien
- Gewöhnliche bzw. frei übertragbare Namenaktie
- Vinkulierte Namenaktien
- Rektaaktie
- vgl. Aktienarten
- Aktienausgabe
- vgl. Aktienausgabe
- unverbriefte Aktien
- vgl. Unverbriefte Aktien
Beispiele
- Allreal Holding AG
- bfw liegenschaften ag
- Espace Real Estate Holding AG
- Intershop Holding AG
- Mobimo Holding AG
- Peach Property Group AG
- PSP Swiss Property AG
- Swiss Finance & Property Investment AG
- Swiss Prime Site AG
- Warteck Invest AG
- Züblin Immobilien Holding AG
Weiterführende Informationen
Bei Einmann-Immobilien-AG’s oder im kleinen Aktionärskreis empfiehlt es sich gar keine Aktienzertifikate auszustellen, um einerseits zur Vermeidung fluider Aktien und andererseits bei Namenaktien, insbesondere bei vinkulierten, eine Spaltung von Vermögens- und Mitwirkungsrechten zu vermeiden
vgl. Aktienübertragung
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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