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Aktiengesellschaft

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Aktien

Rechtsgebiet:
Aktiengesellschaft
Stichworte:
AG, Aktiengesellschaft
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Bei der Immobilien-AG sind Kapitalbeteiligungsarten nicht minder vielfältig:

  • nicht börsenkotiert
    • Eine Vielzahl kleiner Immobilienaktiengesellschaften wird von Unternehmern oder Privaten bescheiden und ohne Publizität kontrolliert
    • Solche „Klein-Immobilienaktiengesellschaften“ folgen bezüglich des Aktienbesitzes den Standardregeln des Aktienrechts
    • vgl. Aktie und andere Beteiligungspapiere
  • Private Equity
  • Börsenkotiert
    • Börsennotierte Immobilienaktien = frei handelbare Aktien mit Börsenpreis
    • Die Vorteilsplausibilisierung einer wertsicheren indirekten Kapitalanlage in  Immobilien mittels Aktien wird oft durch den Kurzbegriff „börsenkotierte Immobilien“ versinnbildlicht
    • vgl. Aktienübertragung

Die Beteiligungspapiere (sog. „Immobilienaktien“) können ausgestaltet werden als:

  • Aktienarten
    • Inhaberaktien
    • Namenaktien
      • Gewöhnliche bzw. frei übertragbare Namenaktie
      • Vinkulierte Namenaktien
      • Rektaaktie
    • vgl. Aktienarten
  • Aktienausgabe
  • unverbriefte Aktien

Beispiele

  • Allreal Holding AG
  • bfw liegenschaften ag
  • Espace Real Estate Holding AG
  • Intershop Holding AG
  • Mobimo Holding AG
  • Peach Property Group AG
  • PSP Swiss Property AG
  • Swiss Finance & Property Investment AG
  • Swiss Prime Site AG
  • Warteck Invest AG
  • Züblin Immobilien Holding AG

Weiterführende Informationen

Bei Einmann-Immobilien-AG’s oder im kleinen Aktionärskreis empfiehlt es sich gar keine Aktienzertifikate auszustellen, um einerseits zur Vermeidung fluider Aktien und andererseits bei Namenaktien, insbesondere bei vinkulierten, eine Spaltung von Vermögens- und Mitwirkungsrechten zu vermeiden

vgl. Aktienübertragung

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