Die Organisation der AG lässt sich wie folgt kurz auf den Punkt bringen:
- Gesetzlich vorgeschriebene Organe
- Generalversammlung (GV) (OR 698 – OR 706b)
- Verwaltungsrat (VR) (OR 707 – OR 726)
- Revisionsstelle (RST) (OR 727 – 731a)
- Fakultative Organe
- Arten fakultativer Organe
- VR-Ausschuss
- Delegation der Geschäftsführung (OR 716b, OR 718 Abs. 2)
- Beiräte
- Kompetenzen
- Kompetenzzuweisungszwang an fakultative Organe
- vgl. OR 698 Abs. 2, OR 716a und OR 728 ff.
- Arten fakultativer Organe
- Formelle Organe
- von der Generalversammlung gewählte oder vom Verwaltungsrat bestellte Organe
- Faktische Organe
- Personen, welche ohne formelle Bestellung den formellen Organen vorbehaltene Entscheide treffen
- zB Geschäftsführung
- zB Entscheide des Verwaltungsrats treffen
- Wirkung
- Gleichstellung mit den formellen Organen
- Mithaftung wie gewählte Organe (vgl. OR 752 ff.; BGE 117 II 432 ff.)
- Personen, welche ohne formelle Bestellung den formellen Organen vorbehaltene Entscheide treffen
Organe für ausserordentliche Situationen
- Liquidator(en) (OR 740 ff.) für den Auflösungsfall
» AG-Liquidation: Liquidator - Sachwalter (OR 725a Abs. 2) für den Fall des Konkursaufschubs
» Konkursaufschub
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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