Die Organisation der AG lässt sich wie folgt kurz auf den Punkt bringen:
- Gesetzlich vorgeschriebene Organe
- Generalversammlung (GV) (OR 698 – OR 706b)
- Verwaltungsrat (VR) (OR 707 – OR 726)
- Revisionsstelle (RST) (OR 727 – 731a)
- Fakultative Organe
- Arten fakultativer Organe
- VR-Ausschuss
- Delegation der Geschäftsführung (OR 716b, OR 718 Abs. 2)
- Beiräte
- Kompetenzen
- Kompetenzzuweisungszwang an fakultative Organe
- vgl. OR 698 Abs. 2, OR 716a und OR 728 ff.
- Arten fakultativer Organe
- Formelle Organe
- von der Generalversammlung gewählte oder vom Verwaltungsrat bestellte Organe
- Faktische Organe
- Personen, welche ohne formelle Bestellung den formellen Organen vorbehaltene Entscheide treffen
- zB Geschäftsführung
- zB Entscheide des Verwaltungsrats treffen
- Wirkung
- Gleichstellung mit den formellen Organen
- Mithaftung wie gewählte Organe (vgl. OR 752 ff.; BGE 117 II 432 ff.)
- Personen, welche ohne formelle Bestellung den formellen Organen vorbehaltene Entscheide treffen
Organe für ausserordentliche Situationen
- Liquidator(en) (OR 740 ff.) für den Auflösungsfall
» AG-Liquidation: Liquidator - Sachwalter (OR 725a Abs. 2) für den Fall des Konkursaufschubs
» Konkursaufschub
Das könnte Sie auch noch interessieren:
-
Autoren:KollektivgesellschaftEinleitung zur Kollektivgesellschaft (KLG)Autoren:AktiengesellschaftEinleitung: Aktiengesellschaft / AGAutoren:Unternehmenssitz / DomizilEinleitung zum Unternehmenssitz / Rechtsdo...Autoren:UnternehmensversicherungenEinleitung zu Versicherungen für UnternehmenAutoren:UnternehmensliquidationEinleitung zur UnternehmensliquidationAutoren:Joint Venture / Gemeinschaftsunt...Einleitung zum Joint Venture / Gemeinschaf...
Vorbehalt / Disclaimer
Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.
Urheber- und Verlagsrechte
Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.
Autoren / Herausgeber
Fraumünsterstrasse 29
CH-8001 Zürich
Dienstleistungen
- Arbeitsrecht / Öffentliches Personalrecht
- Architektenrecht
- Autorecht
- Baurecht / Planungsrecht
- Bankenrecht
- Compliance- / Risk-Management
- E-Commerce
- Enteignungsrecht
- Erbrecht
- Familienrecht (Eherecht, Kindsrecht, Erwachsenenschutz)
- Finanzmarktrecht
- Gesellschaftsrecht
- Haftpflichtrecht
- Handelsrecht (allgemein)
- Immaterialgüterrecht
- Immobiliarsachenrecht
- Internationales Recht
- Kunstrecht
- Medienrecht / Werberecht
- Mietrecht / Pachtrecht
- Notariats-Service
- Produktehaftpflichtrecht
- Prozessführung / ADR / Schiedsgerichtsbarkeit
- Restrukturierung / Unternehmenssanierung
- Schuldbetreibungsrecht / Konkursrecht
- Steuerrecht / Abgaberecht
- Strafrecht allgemein
- Strassenverkehrsrecht
- Technologie
- Telekommunikationsrecht
- Umweltrecht
- Unternehmensstrafrecht
- Versicherungsrecht
- Vertragsrecht allgemein
- Vertriebsrecht
- Verwaltungsrecht
- Wettbewerbsrecht
- Werkvertragsrecht
- Wirtschaftsstrafrecht / Korruptionsstrafrecht