Einleitung
Unter den Reisebeteiligten entstehen bezüglich der einzelnen Reisvertragsleistungen viele Rechtsverhältnisse nach schweizerischem Recht und aus internationalen Abkommen:
- Personenbeförderung zu Land
- Personenbeförderung auf dem Luftweg
- Personenbeförderung zur See (Seepassage)
- Chartervertrag
- Restauration / Hotellerie
- Bewirtungsvertrag
- Beherbergungsvertrag
- Gastaufnahmevertrag
- Kontingentsvertrag (Allotment Agreement)
- Ferienwohnung
- Camping
- Mietauto / Wohnmobil / Wohnwagen
- Sportgeräte
- Reiseleitung / Reisebegleitung
Organisierte und / oder begleitete Reisen erfreuen sich heute einer grossen Beliebtheit. Am häufigsten sind solche Reisedienstleistungen in folgenden Reisethemen anzutreffen:
- Sportexkursionen
- Tauchen
- Segeltörn
- Kreuzfahrt
- Konzert / Oper / Theater / Sportveranstaltungen
- Wellness / Spa
- Reiseversicherungen
- Annullationskosten-Versicherung
- Rücktransportkosten-Versicherung
- Reisekranken-Versicherung
- Reiseunfall-Versicherung
- Assistance-Versicherungen
- Gepäck-Versicherungen
- Mietauto-Versicherungen
- Eventmanagement (MICE)
- Meeting-Management
- Incentive-Reisen
- Congress-Management
- Event-Management
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Beim Reisen gilt das Vorsichtsprinzip, was die Versicherungsbranche nutzt und den Reisenden verschiedene Versicherungsdeckungen anbietet. Es ist der Entscheid des Reisenden, zu prüfen, ob er nicht bereits versichert ist und wenn nein, ob er das Risiko selber tragen will oder sich zusätzlich versichern soll:
Literatur
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- WIEDE ANDREAS, Reiserecht – Schweizer Handbuch zu den Verträgen über Reiseleistungen, Zürich / Basel / Genf 2014, 114 ff. / Rz 404 ff. und 462 ff. / Rz 1479 ff.
- KREPPER PETER, Handbuch Tourismusrecht, 2. Auflage, Zürich / Basel / Genf 2014, 92 ff. + 187