Die Bauleitung wird hier als Leitung der Bauausführung verstanden:
Grundsätzliche Bauleitungsfunktionen
- Kontroll- und Überwachungsfunktionen
- Werkstatt- und Materialkontrollen
- Veranlassung von Bemusterungen (Boden, Wände, Fassade usw.)
- Anordnung und Kontrolle von Regiearbeiten
- Ausmassüberprüfungen
- Laufende Bauaufnahmen
- Veranlassung von Behördenkontrollen
- Auflagenüberwachung
- Protokoll- und Berichtswesen / Baujournal
- Bauwerkdokumentation
- Leitung der Garantiearbeiten
- Mängelaufnahmen / Rügeveranlassung
- Veranlassung der Mängelbeseitigungen
Oberbauleitung
- Ausfertigung Werkverträge
- Motivierung grundsätzlicher Entscheide
- Kontrolle der Arbeiten auf der Baustelle
- Zahlungsverkehr
- Einforderung der Gewährleistungsgarantien
- Veranlassung der Mängelbeseitigung
Örtliche Bauleitung
- Kontrolle Baugrund
- Baukontrollen durch Projektverfasser, Fachingenieure + Behörden veranlassen
- Übertragung der Haupt- und Höhenfixpunkte gemäss Projektvorgabe
- Veranlassung und Auswertung der erforderlichen Messungen
Ingenieur als Spezialist
- Baukontrolle
- Bauherrenberatung
- Weitere Funktionen gemäss SIA-Normen 103 / 108
» Weiterführende Informationen unter Exkurs: Architekt als Bauleiter
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.
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