Die Bauleitung wird hier als Leitung der Bauausführung verstanden:
Grundsätzliche Bauleitungsfunktionen
- Kontroll- und Überwachungsfunktionen
- Werkstatt- und Materialkontrollen
- Veranlassung von Bemusterungen (Boden, Wände, Fassade usw.)
- Anordnung und Kontrolle von Regiearbeiten
- Ausmassüberprüfungen
- Laufende Bauaufnahmen
- Veranlassung von Behördenkontrollen
- Auflagenüberwachung
- Protokoll- und Berichtswesen / Baujournal
- Bauwerkdokumentation
- Leitung der Garantiearbeiten
- Mängelaufnahmen / Rügeveranlassung
- Veranlassung der Mängelbeseitigungen
Oberbauleitung
- Ausfertigung Werkverträge
- Motivierung grundsätzlicher Entscheide
- Kontrolle der Arbeiten auf der Baustelle
- Zahlungsverkehr
- Einforderung der Gewährleistungsgarantien
- Veranlassung der Mängelbeseitigung
Örtliche Bauleitung
- Kontrolle Baugrund
- Baukontrollen durch Projektverfasser, Fachingenieure + Behörden veranlassen
- Übertragung der Haupt- und Höhenfixpunkte gemäss Projektvorgabe
- Veranlassung und Auswertung der erforderlichen Messungen
Ingenieur als Spezialist
- Baukontrolle
- Bauherrenberatung
- Weitere Funktionen gemäss SIA-Normen 103 / 108
» Weiterführende Informationen unter Exkurs: Architekt als Bauleiter
Das könnte Sie auch noch interessieren:
-
Autoren:Vorkaufsrecht, Kaufsrecht, Rückk...Einleitung zum Vorkaufsrecht, Kaufsrecht, ...Autoren:Escrow / Escrow ManagementEinleitung zu Escrow / Escrow ManagementAutoren:Franchising-RechtEinleitung zum Franchising-RechtAutoren:AGB – Allgemeine Geschäftsbeding...Einleitung zu Allgemeine GeschäftsbedingungenAutoren:Domain-VerpachtungEinleitung zur Domain-VerpachtungAutoren:Vertriebsrecht / VertriebsvertragEinleitung zum Vertriebsrecht / Vertriebsv...
Vorbehalt / Disclaimer
Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.
Urheber- und Verlagsrechte
Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.
Autoren / Herausgeber
Fraumünsterstrasse 29
CH-8001 Zürich
Dienstleistungen
- Arbeitsrecht / Öffentliches Personalrecht
- Architektenrecht
- Autorecht
- Baurecht / Planungsrecht
- Bankenrecht
- Compliance- / Risk-Management
- E-Commerce
- Enteignungsrecht
- Erbrecht
- Familienrecht (Eherecht, Kindsrecht, Erwachsenenschutz)
- Finanzmarktrecht
- Gesellschaftsrecht
- Haftpflichtrecht
- Handelsrecht (allgemein)
- Immaterialgüterrecht
- Immobiliarsachenrecht
- Internationales Recht
- Kunstrecht
- Medienrecht / Werberecht
- Mietrecht / Pachtrecht
- Notariats-Service
- Produktehaftpflichtrecht
- Prozessführung / ADR / Schiedsgerichtsbarkeit
- Restrukturierung / Unternehmenssanierung
- Schuldbetreibungsrecht / Konkursrecht
- Steuerrecht / Abgaberecht
- Strafrecht allgemein
- Strassenverkehrsrecht
- Technologie
- Telekommunikationsrecht
- Umweltrecht
- Unternehmensstrafrecht
- Versicherungsrecht
- Vertragsrecht allgemein
- Vertriebsrecht
- Verwaltungsrecht
- Wettbewerbsrecht
- Werkvertragsrecht
- Wirtschaftsstrafrecht / Korruptionsstrafrecht