In der Schweiz bestehen neben der staatlichen Gesetzgebung bedeutende Normenwerke der privaten Fachverbände. Diesen Regelwerken kommt teilweise die Funktion Allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB) zu.
Im Einzelnen:
Schweizerische Fachnormwesen
Fachverbände
- Schweizerischer Ingenieur- und Architektenverein (SIA)
- SIA | sia.ch
- Vereinigung Schweizerischer Strassenfachleute (VSS)
- VSS | vss.ch
- Weitere Fachverbände des Bauwesens wie
- Verband Schweizerische Ziegelindustrie (VSZ)
- Domoterra | domoterra.ch
- Schweizerische Zentrale Fenster und Fassaden
- SZFF | szff.ch
- Schweizerisch-liechtensteinischer Gebäudetechnikverband
- Suissetec | suissetec.ch
- Schweizerischer Verein des Gas- und Wasserfaches
- SVGW | svgw.ch
- Verband Schweizer Abwasser- und Gewässerschutzfachleute
- VSA | vsa.ch
- Verband Schweizerische Ziegelindustrie (VSZ)
- Schweizerische Zentralstelle für Baurationalisierung (CRB)
- CRB | crb.ch
- Herausgeber „Normpositionenkatalog (NPK)“, welcher eine systematische Sammlung normierter Leistungsbeschreibungen (nach Bauteilen und Arbeitsgattungen) enthält, die in der Baupraxis als Grundlage für die Leistungsverzeichnisse der individuellen Bauwerkverträge verwendet werden
- CRB | crb.ch
- Schweizerische Normen-Vereinigung (SNV)
- SNV | snv.ch
- Betreuung des interdisziplinären Normenbereiches sowie Herausgabe von Normen für Prüfung und Zertifizierung
- SNV | snv.ch
Technische Bestimmungen der Gesetzgebung
- Erlasse des Bundes
- Öffentliche Werke, Energie und Verkehr (SR 7)
- Erlasse der Kantone
- Technische Bauvorschriften
- Baupolizei
- Feuerpolizei
- Normen der Vereinigung kantonaler Feuerversicherungen (VKF)
- Erschliessung
Internationales Fachnormwesen
- Europäisches Normenwerk (EN)
- CEN
- CENELEC
- ETSI
- International Organization for Standardization (ISO)
- Electrotechnical Commission (IEC)
- International Telecommunication Union (ITU)
Literatur
- BRINER HANS, § 4 Fachnormen, in: Beraten und Prozessieren in Bausachen (Hrsg. Münch Peter / Karlen Peter / Geiser Thomas), Basel / Genf / München 1998, S. 121 ff.
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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