Die Formulierung des Studienprogramms und Durchführung ist Sache des Veranstalters oder seines Beraters:
Programm
Programmformulierung
- Rahmenbedingungen
- Leistungspflicht der Teilnehmer
- Rechte und Pflichten
- Veranstalter
- Teilnehmer
- Beurteilungsgremium
- ev. Regeln bei Einholung der Meinung der Öffentlichkeit bzw. im Falle eines „Public Voting“
- Dialogverfahren
- Anzahl Präsentationen und Besprechungen
- Zeitpunkt der Besprechungen
- Modalitäten der Besprechungen
- Protokollierungsvorgabe an Beurteilungsgremium
- Protokollierungspflicht des Beurteilungsgremiums
- Gleichbehandlung der Teilnehmer
- Gleichbehandlungsregeln für Veranstalter und Beurteilungsgremium
Sorgfalt im Interesse der Vermeidung unnötigen Aufwandes bei den Teilnehmern
- Sorgfältige Programmerstellung zur Vermeidung eines nicht durch die Entschädigungen abgedeckten Aufwandes
Dialog-Durchführung
Grundlagen
- OR 394 ff. oder
- Art. 14 SIA-Ordnung 143 (bei Übernahme)
Beteiligte
- Beurteilungsgremium und Teilnehmer
Verfahren
- Schriftliche Fragerunde nach Einreichung der Teilnehmerbeiträge
- Gremium-Protokoll
- Anpassungsgelegenheit an Teilnehmer aufgrund Gremium-Protokoll
- Bewertung der angepassten Teilnehmerbeiträge durch Beurteilungsgremium
- Vermeidung weiterer Kontakte ausserhalb des Dialogverfahrens
Inhalt
- Individuelle Programmfestlegung durch den Veranstalter
- Abhängigkeit von der Komplexität des Vorhabens
- ev. mehrere Dialog-Runden
- Zwischenbesprechungen
- Schlussbesprechung
- Öffentliche Auftraggeber
- Prüfung, ob mit Blick auf Submissionsregeln weitere Präsentationen ein zulässiges Beurteilungskriterium sind
Studienauftrag mit oder ohne Folgeauftrag
- Grundlagen
- OR 394 ff. oder
- Art. 14.3 und 14.4 SIA-Ordnung 143 (bei Übernahme)
Studienauftrag mit Folgeauftrag
- Präsentation der Beiträge, Zwischen- und Schlussbesprechung
- mit den Teilnehmern einzeln
- Beratung Beurteilungsgremium
- in Abwesenheit der Teilnehmer und unter Ausschluss der Öffentlichkeit
- Protokollzustellung
- nur an betroffene Teilnehmer
Studienauftrag ohne Folgeauftrag
- Präsentation der Beiträge, Zwischen- und Schlussbesprechung
- in Anwesenheit aller Teilnehmern möglich
- Beratung Beurteilungsgremium
- in An- oder Abwesenheit der Teilnehmer
- ev. Einholung der Meinung der Öffentlichkeit in begründeten Fällen, unter Beachtung des
- Gleichbehandlungsgebotes zG der Teilnehmer
- Transparenzgebotes zG der Teilnehmer
- Gebotes der freien und unbeeinflussten Äusserung der Stimmberechtigten im Falle eines Public Voting vor einer Volksabstimmung
- Vgl. ferner BGE 138 I 143, VGer ZH (VB.2012.00074) vom 28.03.2012
- Protokollzustellung
- gemäss Programm
Obliegenheiten öffentlicher Bauherren
- Koordination der Regeln der SIA-Ordnung 143 mit der neueren Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen
Ideentransfer
Unzulässigkeit eines Cherry-Picking
- Es ist nicht zulässig, dass das Beurteilungsgremium die besten Elemente aus den jeweiligen Teilnehmerbeiträgen heraus pflückt und den anderen Teilnehmern weitergibt
Sicherungsmassnahmen des Veranstalters
- Vermeidung des Ideentransfers zu anderen Teilnehmern
- Einzelpräsentationen
- Einzelgespräche
Kein „Zuschneiden“ des Vorgehens auf bestimmten Teilnehmervorschlag
- Keine Individualisierung der Gremium-Empfehlung auf einen bestimmten Teilnehmerbeitrag
Programmtreue des Beurteilungs-Gremiums
- Das Gremium ist verantwortlich, dass die Programmregeln eingehalten werden
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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