Urheberrecht im Vordergrund
- Beim Architekten steht das Urheberrecht gegenüber andern Immaterialgüterrechten im Vordergrund
Stadien des Architekten-Urheberrechts
- Das geistige Gut des Architekten (Planers) wird in Form einer Skizze, eines Modells, einer digitalen Visualisierung, einer Fotografie, eines Plans oder physischen Baute selbst mitgeteilt
Art der Urheberrechts-Manifestation
- Die konkrete Manifestation ist unerheblich
- Sowohl das Original wie die Vervielfältigung (Pläne) geniessen Urheberrechtsschutz
- Es ist irrelevant, ob die körperliche Baute ausgeführt wird oder nicht
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