Unter dem Titel „Architekten-Haftung“ wird die privatrechtliche, vertragliche Haftung des freiberuflichen Architekten (Planers) verstanden.
Nicht unter die „Architekten-Haftung“ fallen:
- die (ebenfalls privatrechtliche) ausservertragliche Haftung
- die strafrechtliche Verantwortlichkeit
- die Verantwortlichkeit gegenüber dem Gemeinwesen aus Missachtung öffentlich-rechtlicher Bestimmungen (Unterlassung des Baugesuches, Verletzung der Bauordnung uam)
Weiterführende Informationen
Weiterführende Informationen
- Ausservertragliche Haftung
- Strafrechtliche Verantwortlichkeit