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Architektenrecht

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Exkurs: Lauterkeitsrecht

Rechtsgebiet:
Architektenrecht
Stichworte:
Architektenrecht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Das Lauterkeitsrecht kann bei (Zweck-)Bauten, die keinen Urheberrechtsschutz geniessen, trotzdem greifen:

Grundsatz

  • Es darf frei kopiert werden

Ausnahme

  • Kopien oder Nachahmungen gelten dann als verboten, wenn sie in unlauterer Art und Weise erfolgen

Ungerechtfertigte Vervielfältigungen oder Nutzung von Arbeitsergebnissen

Grundlage

  • UWG 5 gibt dem Architekten (Planer) das Recht, gegen eine ungerechtfertigte Reproduktion oder Nutzung seiner Arbeitsergebnisse vorzugehen

Schutzgegenstand

  • Arbeitsergebnisse
  • Technische Zeichnungen
  • Pläne

Individueller Charakter nicht als Voraussetzung

  • Anders als beim Urheberrecht verlangt UWG 5 keine Individualität des Arbeitsergebnisses

Anwendungsfall

  • Herausgabe von Skizzen, Plänen und Entwürfen vor Abschluss eines Vertrags (zB im Rahmen eines Studienauftrags oder Architekturwettbewerbs)
  • UWG 5 gibt dem Architekten (Planer) die Möglichkeit, gegen eine ungerechtfertigte Reproduktion oder Nutzung seiner Arbeit vorzugehen

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