Das Lauterkeitsrecht kann bei (Zweck-)Bauten, die keinen Urheberrechtsschutz geniessen, trotzdem greifen:
Grundsatz
- Es darf frei kopiert werden
Ausnahme
- Kopien oder Nachahmungen gelten dann als verboten, wenn sie in unlauterer Art und Weise erfolgen
Ungerechtfertigte Vervielfältigungen oder Nutzung von Arbeitsergebnissen
Grundlage
- UWG 5 gibt dem Architekten (Planer) das Recht, gegen eine ungerechtfertigte Reproduktion oder Nutzung seiner Arbeitsergebnisse vorzugehen
Schutzgegenstand
- Arbeitsergebnisse
- Technische Zeichnungen
- Pläne
Individueller Charakter nicht als Voraussetzung
- Anders als beim Urheberrecht verlangt UWG 5 keine Individualität des Arbeitsergebnisses
Anwendungsfall
- Herausgabe von Skizzen, Plänen und Entwürfen vor Abschluss eines Vertrags (zB im Rahmen eines Studienauftrags oder Architekturwettbewerbs)
- UWG 5 gibt dem Architekten (Planer) die Möglichkeit, gegen eine ungerechtfertigte Reproduktion oder Nutzung seiner Arbeit vorzugehen