Grundlage
Der gewöhnliche Architekturwettbewerb gilt als sog. „Preisausschreiben“ (auch Auslobung) im Sinne von OR 8.
Unterschied Preisausschreiben ./. Architekturwettbewerb
Im Gegensatz zum Architekturwettbewerb (AW) erfolgt beim Preisausschreiben einzig eine Preiszusprache.
Beim klassischen Architekturwettbewerb (AW) winkt dem siegenden Teilnehmer in aller Regel nebst des Gewinnerpreises ein Planungs- und Ausführungsauftrag auf Grundlage des preisgekrönten Projekts.
Zum Unterschied vergleiche auch:
Art. 8 OR
5. Preisausschreiben und Auslobung
1 Wer durch Preisausschreiben oder Auslobung für eine Leistung eine Belohnung aussetzt, hat diese seiner Auskündung gemäss zu entrichten.
2 Tritt er zurück, bevor die Leistung erfolgt ist, so hat er denjenigen, die auf Grund der Auskündung in guten Treuen Aufwendungen gemacht haben, hierfür bis höchstens zum Betrag der ausgesetzten Belohnung Ersatz zu leisten, sofern er nicht beweist, dass ihnen die Leistung doch nicht gelungen wäre.
Literatur
- REBER H.J., Rechtshandbuch für Bauunternehmer, Bauherr, Architekt und Bauingenieur, Dietikon 1983, S. 251
Weiterführende Informationen
- Ordnung für Architekturwettbewerbe | webnorm.ch
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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