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Architektenrecht

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AW als Preisausschreiben

Rechtsgebiet:
Architektenrecht
Stichworte:
Architektenrecht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Grundlage

Der gewöhnliche Architekturwettbewerb gilt als sog. „Preisausschreiben“ (auch Auslobung) im Sinne von OR 8.

Unterschied Preisausschreiben ./. Architekturwettbewerb

Im Gegensatz zum Architekturwettbewerb (AW) erfolgt beim Preisausschreiben einzig eine Preiszusprache.

Beim klassischen Architekturwettbewerb (AW) winkt dem siegenden Teilnehmer in aller Regel nebst des Gewinnerpreises ein Planungs- und Ausführungsauftrag auf Grundlage des preisgekrönten Projekts.

Zum Unterschied vergleiche auch:

Literatur

  • REBER H.J., Rechtshandbuch für Bauunternehmer, Bauherr, Architekt und Bauingenieur, Dietikon 1983, S. 251

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