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Architektenrecht

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AW-Eröffnung

Rechtsgebiet:
Architektenrecht
Stichworte:
Architektenrecht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Geschlossener Wettbewerb

  • Einladung individuell bestimmter Architekten

Offener Wettbewerb

  • Generell bestimmter Kreis von Personen / Architekten

Gemischter Wettbewerb

  • Generell und individuell bestimmter Personenkreis / Architekten

AW-Anmeldung

  • Administrative Notwendigkeit, dass sich die teilnehmenden Architekten zum Wettbewerb anmelden
  • Vergewisserung der genügenden Teilnehmer
  • Anmeldung
    • Unverbindliche Erklärung oder eigentliche Verpflichtungserklärung?

AW-Bedingungen (Wettbewerbsprogramm)

  • Das Wettbewerbsprogramm soll den Teilnehmern Klarheit in folgenden Punkten verschaffen
    • Wettbewerbsaufgabe
      • Ideenwettbewerb
        • Vorschläge für die Lösung von Aufgaben durch Umschreibung und Abgrenzung in allgemeinen Zügen
      • Projektwettbewerb
        • Vorschläge für die Lösung klar umschriebener und abgegrenzter Bauaufgaben
          • Bank
          • Museum
          • Altersheim
          • o.ä.
      • Fragerecht der Teilnehmer
    • Lösungsvarianten
      • in Plänen
        • zB Situationsplan mit Eintragung der projektierten Baute(n), Erschliessung und übrige Aussenanlagen
        • zB alle Grundrisse mit Raumbezeichnungen
        • zB alle Fassadenpläne
        • zB alle zur Beurteilung notwendigen Schnitte
        • zB Perspektiven der Gesamtlage
      • in einem (einfachen) Modell
      • Berechnungen
      • Erläuternde Berichte
    • Abgabetermin
      • Interesse des Bauherrn an einem geordneten Wettbewerbsablauf
        • Verzögerungs-Vermeidung
        • Zeitnahe Projektbeurteilungen

Vollständigkeit des Wettbewerbsprogramms

  • Zurverfügungstellung des Wettbewerbsprogramms mit der Einladung zum Wettbewerb
    • zB bei geschlossenem Wettbewerb
  • Zurverfügungstellung des Wettbewerbsprogramms in Etappen
    • zB bei offenem Wettbewerb
    • Initialinformation
      • Wesentliche Wettbewerbspunkte in der Wettbewerbspublikation
    • Spätere Information
      • Bestellmöglichkeit der restlichen Programmpunkte beim Veranstalter
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.

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    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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