Die einzelnen Aspekte bzw. Elemente eines Architekturwettbewerbs (AW) sind:
Definition
- Architekturwettbewerb = öffentliche angekündigte Aussetzung einer Belohnung für das Erbringen eines Bauprojekt-Lösungsvorschlags
Abgrenzungen
- Geschlossener Wettbewerb
- = Einladung bestimmter Architekten
- Studienauftrag
- = besondere Form der Planerauswahl aus mehreren Teilnehmern
Verbreitung
- In der Baubranche hat der Architekturwettbewerb eine bedeutende Rolle, v.a. bei grösseren Bauprojekten und solchen der öffentlichen Hand
Veranstalter
- Bauherr
- meistens der Grundeigentümer
Teilnehmer
- Jedermann (offenes Verfahren)
- meistens Architekten und Planer
- Teilnehmerkreis-Beschränkung (selektives Verfahren)
- Der Veranstalter bestimmt den Teilnehmerkreis; er kann diesen personell oder geografisch beschränken
Wettbewerbsarten
- Planungswettbewerb
- Ideenwettbewerb
- = Vorschläge für konzeptionelle Lösungen
- Projektwettbewerb
- = Vorschläge für Lösung eines komplexen Projektes
- Ideenwettbewerb
- Gesamtleistungswettbewerb
- = Vorschläge für einen Gesamtlösungsvorschlag
- Kombinationen der vorgenannten Wettbewerbsformen
Inhalt / Aufgabenstellung
- Preisausschreiber tut seine Wünsche kund
- Prämiert (und entschädigt) werden jene Wettbewerbsleistungen, die diesen Wünschen am besten entsprechen
Termin
- Der Veranstalter bestimmt, bis wann die Teilnehmer ihre Arbeiten einzureichen haben
Belohnung
- Völlige Freiheit besteht für den Veranstalter in der Belohnungsfrage
Preisgericht (auch: Jury)
- Der Veranstalter bestimmt die Jury, d.h. die Anzahl Preisrichter und ihre Zusammensetzung
- Als Preisrichter werden meistens anerkannte Fachleute der Branche und des Gemeinwesens berufen
- Eine höhere Preisrichterzahl verspricht eher Objektivität
- Die Teilnehmer unterwerfen sich dem Entscheid des Preisgerichts
Literatur
- KOLLER ALFRED, Der Architekturwettbewerb, in Gauch Peter / Tercier Pierre, Das Architektenrecht, 3. überarbeitete und ergänzte Auflage, Freiburg 1995, S. 67 ff.
- SCHERLER STEFAN, Der Wettbewerb nach der SIA-Ordnung 142, in: Stöckli Hubert / Siegenthaler Thomas (Hrsg.), Die Planerverträge, Zürich 2013, S. 123 ff.
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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