Einleitung
Unproblematische ist die Vertragsbeendigung durch (mängelfreie) Vertragserfüllung.
Bei der vorzeitigen Vertragsbeendigung schlägt wieder der Dogmenstreit durch, ob Auftragsrecht oder Werkvertragsrecht anwendbar ist. Die wirtschaftlichen Folgen könnten nicht unterschiedlicher sein. Für Leistungen oder Leistungsteile, bei den Auftragsrecht anwendbar ist, trägt der beauftragte Architekt (Planer) das unternehmerische Risiko, dass der Bauherr jederzeit den Auftrag kündigen kann (OR 404 Abs. 1) und den Beauftragten nur für den Fall der unzeitigen Vertragsauflösung schadlos halten muss (OR 404 Abs. 2). Demgegenüber kann der Bauherr bei werkvertraglicher Natur der Leistungen oder Leistungsteile nur vom Vertrage zurücktreten, wenn er den Architekten (Planer) vollumfänglich schadlos hält (OR 377).
Die Details hiezu finden Sie unter:
Das könnte Sie auch noch interessieren:
-
Autoren:Cash PoolingEinleitung zu Cash PoolingAutoren:SchuldübernahmeÜberblick zur SchuldübernahmeAutoren:LeasingvertragEinleitung zum Leasing-VertragAutoren:Vertrag / VertragsrechtEinleitung zum VertragsrechtAutoren:GlobalzessionEinleitung zur GlobalzessionAutoren:FaustpfandrechtEinleitung zum Faustpfandrecht
Vorbehalt / Disclaimer
Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.
Urheber- und Verlagsrechte
Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.
Autoren / Herausgeber
Fraumünsterstrasse 29
CH-8001 Zürich
Dienstleistungen
- Arbeitsrecht / Öffentliches Personalrecht
- Architektenrecht
- Autorecht
- Baurecht / Planungsrecht
- Bankenrecht
- Compliance- / Risk-Management
- E-Commerce
- Enteignungsrecht
- Erbrecht
- Familienrecht (Eherecht, Kindsrecht, Erwachsenenschutz)
- Finanzmarktrecht
- Gesellschaftsrecht
- Haftpflichtrecht
- Handelsrecht (allgemein)
- Immaterialgüterrecht
- Immobiliarsachenrecht
- Internationales Recht
- Kunstrecht
- Medienrecht / Werberecht
- Mietrecht / Pachtrecht
- Notariats-Service
- Produktehaftpflichtrecht
- Prozessführung / ADR / Schiedsgerichtsbarkeit
- Restrukturierung / Unternehmenssanierung
- Schuldbetreibungsrecht / Konkursrecht
- Steuerrecht / Abgaberecht
- Strafrecht allgemein
- Strassenverkehrsrecht
- Technologie
- Telekommunikationsrecht
- Umweltrecht
- Unternehmensstrafrecht
- Versicherungsrecht
- Vertragsrecht allgemein
- Vertriebsrecht
- Verwaltungsrecht
- Wettbewerbsrecht
- Werkvertragsrecht
- Wirtschaftsstrafrecht / Korruptionsstrafrecht