Der Architekt (Planer) wird nach dem Zeitaufwand entschädigt:
Honorar
- Honorarberechnungsgrundlage
- Zeitaufwand aller direkt am Bauprojekt eingesetzter Mitarbeiter, zu den angebotenen Stundenansätzen (vgl. Art. 6.1.2 SIA 102 / 103)
- Drei Honorarberechnungsmethoden (Art. 6.1.1 SIA 102 /103), wobei die Parteien vertraglich bestimmen, welche Methode zur Anwendung gelangen soll
- Berechnung nach Qualifikationskategorien
- Berechnung nach Gehältern
- Berechnung nach mittleren Ansätzen
Nebenkosten und Drittleistungen
- Separate Vergütung (Art. 6.1.5 SIA 102 / 103)
- Aufwendungsersatz
Teuerungsausgleich nur bei Vereinbarung
- Anspruch auf Teuerungsausgleich nur bei entsprechender Vereinbarung (Art. 6.1.6 SIA 102 / 103)
Richtpreis
- Auf Empfehlung der SIA haben die Parteien einen Richtpreis festzulegen