Die Parteien verabreden konkreten die Honorarabrechnung nach dem Zeittarif, zumindest aber einen Honorar-Stundenansatz (zuzüglich MWST (zur Zeit xx %)) für den Architekten und seine Hilfskräfte:
Bemessung der Vergütung
- Multiplikation des Zeitaufwands des Architekten und seiner Mitarbeiter mit dem verabredeten Honoraransatz
Zeiterfassung
- Der Architekt (Planer) muss im Falle einer Zeittarif-Verabredung alle seine fakturierbaren Arbeitszeiten erfassen
- Hiezu gibt es entsprechende Computerprogramme
Kostendach
Definition
- Grundsätzliches
- Der Begriff „Kostendach“ ist mehrdeutig
- Maximalhonorar = Zeitaufwandvergütung, aber Abrede eines Höchstpreises, sodass der Bauherr dem Planer nicht mehr als diesen Höchstpreis schuldet; ev. Option, dass der Architekt (Planer) bei Unterschreitung des Maximalhonorars finanziell partizipiert
- Einseitige Honorarschätzung des Architekten (Planers) = Architekt (Planer) ist zwar an seine Honorarschätzung nicht gebunden, aber verpflichtet, dem Bauherrn eine Überschreitung mitzuteilen, damit dieser seine weiteren Dispositionen überdenken kann
- Warnungsdach = Architekt (Planer) ist einzig gehalten, dem Bauherrn rechtzeitig mitzuteilen, dass er so viel Zeit aufgewendet habe, dass nun das Kostendach erreicht sei
Unnötiger Aufwand
- Unnötiger Aufwand ist dem Architekt (Planer) nicht zu vergüten
- Honorarminderung-Unnötiger Aufwand
Weitere Detailinformationen
- Vergütungsarten: Zeithonorar | auftrag.ch
Weiterführende Informationen
- Zeit Leistungserfassung | messerli.ch
- Eingineering | vertec.ch
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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