Zur Ablieferung gehört auch die Inbetriebnahme des (Bau-)Werks:
- Massgeblichkeit
- primär Vertrag
- subsidiär OR
- bei Übernahme Art. 4.52 SIA-Ordnung 102
- Art. 3.41, 3.43 und 3.51 SIA-Ordnung 108
- Einholung der definitiven Betriebsbewilligung
- Einholung der Lieferanten-Betriebsinstruktionen
- Instruktion des Bedienpersonals
- Planung, Organisation und Überwachung integrierter Tests
- Nachführung der Ausführungsunterlagen
- Hinweise des Fachtechnikers
Weiterführende Informationen
- Produkte Haftung | produkte-haftung.ch
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.