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Architektenrecht

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Gefährdung Leib + Leben

Rechtsgebiet:
Architektenrecht
Stichworte:
Architektenrecht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Die Missachtung der Baukunderegeln für sich alleine führt noch nicht zu einer strafrechtliche Verantwortung. Es muss noch eine Personengefährdung hinzutreten:

Konkrete Gefährdung von Personen

  • Nachweis durch Unfallereignis

Rechtswidrig gesetzte Gefahr

Rechtswidrige Gefahr

  • Erwiesene Verletzung der Baukunderegeln

Nicht ausreichend

  • Architekten-Verhalten im Rahmen des üblichen Risikos

Individuelle Berücksichtigung der Kontrollmöglichkeiten durch den Richter

  • Bauleiter ist nicht in der Lage, das Risiko aller Vorgänge und Handgriffe der mehreren Bauarbeiter auszuschalten

Mitmenschen

am Bau Beteiligte

  • Bauführer
  • Polier
  • Bauarbeiter

unbeteiligte Dritte

  • Nachbarn
  • Hausbewohner
  • Passanten

Kausalzusammenhang

  • StGB 229 verlangt für eine Strafbarkeit der verantwortlichen Person, dass zwischen ihrer Handlung und der von ihr heraufbeschworenen Gefahr ein ursächlicher Zusammenhang besteht
    • Kausalzusammenhang zwischen Verletzung der anerkannten Bauregeln und der Gefährdung von Leib und Leben
    • Das Architekten-Verhalten hat nach dem normalen Lauf der Dinge und der allgemeine Erfahrung des Lebens geeignet zu sein, das eingetretene Ereignis herbeizuführen

Rechtserheblicher Zusammenhang

  • Architekten-Verhalten muss notwendige, wenn auch nicht alleinige Ursache der Gefährdung oder des Unfalls sein
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.

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