Baukunderegeln
Das Gesetz stellt bewusst auf „anerkannte Regeln der Baukunde“ ab, um eine allgemeine Gültigkeit für alle Arten von Bauten und Arbeitsgattungen zu erreichen:
Wichtige Baukunderegeln
Im Allgemeinen
- Berücksichtigung der Regeln der Bauwissenschaft
- Grundsätze der Baupraktiker
- SIA-Normen
- Baupolizeiliche Vorschriften der Kantone und Gemeinden
- Unfallverhütungsregeln
- SUVA- Regeln und –Weisungen
- SUVA-Sicherheits-Charta
Im Einzelnen
- Spriessung beim Aushub
- Gerüstung
- Zusammensetzung der Betonmischung
- Abbindedauer
- Sicherheitsmassnahmen im Hoch- und Tiefbau
- Vermeidung ungewöhnlicher Konstruktionsmethoden
Vorbehalt
- Aktualitätskontrolle der Bautechnik bzw. Baumethodik
- veraltete Baumethode?
- Neuere Baumethode?
- Prüfung im konkreten Einzelfall erforderlich
Erfahrungswissen anerkannter Regeln
Kennensollen
- Regeln, die nach dem jeweiligen Stand des Erfahrungswissens unzweifelhaft Geltung beanspruchen können, auch wenn sie nur der akademisch gebildete Architekt bzw. Ingenieur kennen kann
Unbestrittenheit
- Die Baukunderegeln müssen aber feststehen, und zwar unbestritten (vgl. BGE 106 IV 268 f.)
Unkenntnis kein Exkulpationsgrund
- Eine Nichtkenntnis der der Baukunderegeln begründet keine Schuldlosigkeit
Ausserachtlassung der Regeln
- Der Täter muss die (anerkannten) Regeln ausser acht gelassen haben
- Die strafrechtliche Tatbestandsmässigkeit verlangt ein Unterlassen, eine Nichtvornahme gebotener Sicherheitsmassnahmen
Im weitesten Sinne geht es um die Unfallverhütung.
Judikatur
Weiterführende Informationen
- Arbeit SUVA | suva.ch
- Tipps zur Bauunfall-Vermeidung
» Weiterführende Informationen unter Technische Fachnormen
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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