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Architektenrecht

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Verletzung Baukunderegeln

Rechtsgebiet:
Architektenrecht
Stichworte:
Architektenrecht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Baukunderegeln

Das Gesetz stellt bewusst auf „anerkannte Regeln der Baukunde“ ab, um eine allgemeine Gültigkeit für alle Arten von Bauten und Arbeitsgattungen zu erreichen:

Wichtige Baukunderegeln

Im Allgemeinen

  • Berücksichtigung der Regeln der Bauwissenschaft
  • Grundsätze der Baupraktiker
  • SIA-Normen
  • Baupolizeiliche Vorschriften der Kantone und Gemeinden
  • Unfallverhütungsregeln
    • SUVA- Regeln und –Weisungen
    • SUVA-Sicherheits-Charta

Im Einzelnen

  • Spriessung beim Aushub
  • Gerüstung
  • Zusammensetzung der Betonmischung
  • Abbindedauer
  • Sicherheitsmassnahmen im Hoch- und Tiefbau
  • Vermeidung ungewöhnlicher Konstruktionsmethoden

Vorbehalt

  • Aktualitätskontrolle der Bautechnik bzw. Baumethodik
    • veraltete Baumethode?
    • Neuere Baumethode?
  • Prüfung im konkreten Einzelfall erforderlich

Erfahrungswissen anerkannter Regeln

Kennensollen

  • Regeln, die nach dem jeweiligen Stand des Erfahrungswissens unzweifelhaft Geltung beanspruchen können, auch wenn sie nur der akademisch gebildete Architekt bzw. Ingenieur kennen kann

Unbestrittenheit

  • Die Baukunderegeln müssen aber feststehen, und zwar unbestritten (vgl. BGE 106 IV 268 f.)

Unkenntnis kein Exkulpationsgrund

  • Eine Nichtkenntnis der der Baukunderegeln begründet keine Schuldlosigkeit

Ausserachtlassung der Regeln

  • Der Täter muss die (anerkannten) Regeln ausser acht gelassen haben
  • Die strafrechtliche Tatbestandsmässigkeit verlangt ein Unterlassen, eine Nichtvornahme gebotener Sicherheitsmassnahmen

Im weitesten Sinne geht es um die Unfallverhütung.

 

» Weiterführende Informationen unter Technische Fachnormen

Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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