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Architektenrecht

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Akzeptverweigerung / Schadenersatzpflicht Architekt

Rechtsgebiet:
Architektenrecht
Stichworte:
Architektenrecht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Lehnt der Bauherr die nachträgliche Genehmigung ab, so kann der Dritte aus den vom Architekten vollmachtlos vorgenommenen Handlungen keine Ansprüche gegenüber dem Bauherrn geltend machen.

Der Vertrag kommt auch nicht mit dem vollmachtlos handelnden Stellvertreter zustande.

Der vollmachtlose Stellvertreter kann jedoch gestützt auf OR 39 zu Schadenersatz verpflichtet werden.

Vorbehalten bleiben alle Rechte aus anderen Rechtstiteln wie

  • Ungerechtfertigte Bereicherung
  • Geschäftsführung ohne Auftrag
  • Duldungs- oder Anscheinsvollmacht

 

Weiterführende Informationen unter Duldungs- oder Anscheinsvollmacht

Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.

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