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Architektenrecht

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Duldungs- oder Anscheinsvollmacht

Rechtsgebiet:
Architektenrecht
Stichworte:
Architektenrecht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Wie im sonstigen Geschäftsverkehr kann auch beim Architekten eine Duldungs- oder Anscheinsvollmacht entstehen, indem der Bauherr durch das Gewährenlassen des Architekten den Rechtsschein schafft, dass der Erklärungsempfänger darauf vertrauen darf, der Architekt sei hiezu bevollmächtigt.

Themen sind dann meistens:

  • Änderung des vertraglichen Fertigstellungstermins
  • Anerkennung von Werklohnforderungen
  • Abnahme des Bauwerks
  • Mandatierung von Spezialisten

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