OR 32 ff.
- Individuelle Vollmachtserteilung (schriftlich, ausdrücklich, stillschweigend oder konkludent)
OR 396 Abs. 2
- Vollmachtserteilung via Grundverhältnis (Auftrag oder Werkvertrag/umstritten), in dem die Ermächtigung zur Ausführung gehörenden Rechtshandlungen enthalten sein kann
- Ausnahme
- Architekt als Totalunternehmer
SIA-Ordnung 102
- Übernahme der SIA-Ordnung 102 zum Vertragsinhalt durch Vertragsparteien erforderlich
- Wille des Bauherrn ist Geltungsgrund für die in dieser Ordnung umschriebene und mit der Ordnungs-Übernahme begründete Anwaltsvollmacht
SIA-Norm 118
- SIA-Norm 118 enthält selbständige und von der SIA-Ordnung 102 unabhängige Regelung der Architekten-Vertretungsmacht
- Kundgabe der Vertretungsmacht kommt besondere Bedeutung zu, vor allem in Bezug auf Beschränkungen, welche sich aus den AGB und dem Stellvertretungsrecht ergeben
- Kundgabe entfaltet Rechtswirkungen nur gegenüber dem gutgläubigen Dritten
- Anwendung der Ungewöhnlichkeitsregel
- Vgl. BGE 109 II 461 f.
- Koordination von SIA-Ordnung 102 und SIA-Norm 118
- Die gleichzeitige Übernahme von SIA-Ordnung 102 und SIA-Norm 118 führt zu einer widersprüchlichen Situation bezüglich Umfang der Vollmacht
- Diese widersprüchliche Situation gilt es jeweilen, vor allem im Verhältnis zu den Unternehmern, zu klären
- Die Wirksamkeit der übernommenen SIA-Norm 118 gegenüber dem Unternehmer als Kundgabe der Vertretungsmacht (vgl. OR 33 Abs. 3) wird durch diese widersprüchliche Situation nicht beeinträchtigt
Kundgabe durch den Bauherrn
- Äusserung der Vertretungsmacht des Architekten durch den Bauherrn gegenüber dem Dritten, selbst wenn zwischen dem Bauherrn und dem Architekten im Innenverhältnis kein Vollmacht besteht
- Vgl. auch OR 33 Abs. 3
Vgl. auch Vollmacht-Kundgabe durch Bauherr
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