Ermächtigung
- Mandatierungsrecht des Architekten nur bei geringfügigen Ingenieurarbeiten
Keine Ermächtigung
- Keine Vollmacht des Architekten zum Abschluss von Verträgen mit den (beratenden) Ingenieuren und Experten, selbst nach SIA-Ordnung 102 (Art. 3.3.1; für Gesamtbeauftragung des Architekten: Art. 3.4.2 und 7.16.4, wo ein zusätzlicher Honoraranspruch für wohl in eigenem Namen beizuziehende Spezialisten genannt wird)
- SIA-Ordnung 102 gesteht dem Architekten nur ein Vorschlagsrecht für den Beizug von Spezialisten zu (Art. 3.3.2)
Weiterführende Informationen
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.
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