Beim Architekturvertrag kommt den Allgemeinen Bestimmungen (AGB) bzw. den SIA-Normen besondere Bedeutung zu, da Grundsätzliches so vereinheitlicht bzw. vereinfacht eingebunden werden kann, mit allen Vor- und Nachteilen bzw. Risiken des „Kleingedruckten“:
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
- Vgl. hiezu Allgemeine Geschäftsbdedingungen
SIA-Normen gelten als Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
- Deren Abschluss- und Inhaltsbestimmungen haben keine Allgemeinverbindlichkeit im Sinne eines Gesetzes oder einer Verordnung
- Wirkung nur unter den Parteien (inter partes)
- sofern und soweit sie rechtsgeschäftlich übernommen wurden
- Grundlagen-Normenwerk SIA
- Grundlagen-Anwendbares Recht-SIA
KBOB-Regeln
- Sofern und soweit Bund, Kantone und Gemeinde die KBOB-Regeln bei einer Submission oder sonst als anwendbar erklären, kommt diesen nicht gesetzlichen Normen eine ähnliche Bedeutung wie die SIA-Normen zu
- Grundlagen-KBOB
IPB-Ergänzungs- und Änderungs-Normen
- Verlangt der Bauherr die Übernahme der „Ergänzungen und Änderungen der IPB – Mitglieder zur SIA-Norm 118 (EIPB 118)“, so liegt auch hier die Bestandteilbildung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) vor
- Grundlagen-IPB
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