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Architektenrecht

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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Rechtsgebiet:
Architektenrecht
Stichworte:
Architektenrecht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Beim Architekturvertrag kommt den Allgemeinen Bestimmungen (AGB) bzw. den SIA-Normen besondere Bedeutung zu, da Grundsätzliches so vereinheitlicht bzw. vereinfacht eingebunden werden kann, mit allen Vor- und Nachteilen bzw. Risiken des „Kleingedruckten“:

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

SIA-Normen gelten als Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

  • Deren Abschluss- und Inhaltsbestimmungen haben keine Allgemeinverbindlichkeit im Sinne eines Gesetzes oder einer Verordnung
    • Wirkung nur unter den Parteien (inter partes)
    • sofern und soweit sie rechtsgeschäftlich übernommen wurden
  • Grundlagen-Normenwerk SIA
  • Grundlagen-Anwendbares Recht-SIA

KBOB-Regeln

  • Sofern und soweit Bund, Kantone und Gemeinde die KBOB-Regeln bei einer Submission oder sonst als anwendbar erklären, kommt diesen nicht gesetzlichen Normen eine ähnliche Bedeutung wie die SIA-Normen zu
  • Grundlagen-KBOB

IPB-Ergänzungs- und Änderungs-Normen

  • Verlangt der Bauherr die Übernahme der „Ergänzungen und Änderungen der IPB – Mitglieder zur SIA-Norm 118 (EIPB 118)“, so liegt auch hier die Bestandteilbildung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) vor
  • Grundlagen-IPB

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