Der Auftrag geht mit seiner Erfüllung unter. Der Auftrag gilt für folgende Fälle als erfüllt:
- Zielerreichung
- Das angestrebte Ziel wurde erreicht
- Unmöglichkeit der Zielerreichung
- Das angestrebte Ziel konnte und kann trotz sorgfältiger Tätigkeit des Beauftragten nicht erreicht werden
Für Dauerschuldverhältnisse gilt folgendes:
- Eine punktuelle Erfüllung ist nicht möglich
- Ein Dauerauftrag kann nur durch Widerruf (Auftraggeber) oder Kündigung (Beauftragter) beendet werden
- Vgl. Widerruf / Kündigung
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.
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