Der Auftrag geht mit seiner Erfüllung unter. Der Auftrag gilt für folgende Fälle als erfüllt:
- Zielerreichung
- Das angestrebte Ziel wurde erreicht
- Unmöglichkeit der Zielerreichung
- Das angestrebte Ziel konnte und kann trotz sorgfältiger Tätigkeit des Beauftragten nicht erreicht werden
Für Dauerschuldverhältnisse gilt folgendes:
- Eine punktuelle Erfüllung ist nicht möglich
- Ein Dauerauftrag kann nur durch Widerruf (Auftraggeber) oder Kündigung (Beauftragter) beendet werden
- Vgl. Widerruf / Kündigung
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