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Steuerverfahrensrecht

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Grundsätzliches

Rechtsgebiet:
Steuerverfahrensrecht
Stichworte:
Steuerverfahrensrecht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Die zeitliche Bemessung der Besteuerung ist grundsätzlich geordnet:

  • Definition
    • Zeitliche Bemessung   =   Steuerfestsetzung und Steuerbezug nach Perioden (Steuerperiode, Bemessungsperiode und die Veranlagungsperiode)
  • Grundlagen
    • Natürliche Personen
      • Einkommens- und Vermögenssteuern
        • DBG 40 Abs. 2 und StHG 15 Abs. 2
    • Juristische Personen
      • Gewinn- und Kapitalsteuern
        • DBG 79 Abs. 1 und StHG 31 Abs. 1
  • Ziel der regelmässigen Veranlagung
    • Die Besteuerung erfordert eine Steuerfestsetzung (Berechnung und Veranlagung) in regelmässigen Abständen
  • Steuerveranlagung mit gewissen Zeitspannen
    • Ihre Veranlagung und Erhebung ist für ein gezieltes Vorgehen und die Tragbarkeit der Steuern mit gewissen Zeitspannen verknüpft:
      • Steuerperiode
        • Definition
          • Steuerperiode   =   Begrenzung des Zeitraums, für welchen die Steuer geschuldet ist
        • Grundlagen
          • DBG 79
          • StHG 31
        • Natürliche Personen
          • Bei natürlichen Personen stimmt die Steuerperiode i.d.R. mit dem Kalenderjahr überein (= Steuerjahr)
        • Juristische Personen
          • Bei juristischen Personen gilt das Geschäftsjahr als Steuerperiode
          • Das Steuerjahr muss nicht unbedingt mit dem Kalenderjahr übereinstimmen
      • Bemessungsperiode
        • Definition
          • Bemessungsperiode   =   Die Bemessungsperiode ist der Zeitraum, in dem das der Steuerberechnung zugrunde gelegte Einkommen realisiert, begründet oder erzielt wird
        • Anwendung des Terminus „Bemessungsperiode“
          • Der Begriff „Bemessungsperiode“ wird nur verwendet bei:
            • Einkommenssteuern der natürlichen Personen
            • Gewinnsteuern der juristischen Personen
          • Keine Verwendung findet der Begriff „Bemessungsperiode bei:
            • Vermögenssteuern der natürlichen Personen
            • Kapitalsteuern der juristischen Personen
        • Stichtag-Massgeblichkeit
          • Für diese ist das in einem bestimmten Zeitpunkt («Stichtag») vorhandene Vermögen/Kapital ausschlaggebend, in der Regel am Ende der Steuerperiode oder der Steuerpflicht
      • Veranlagungsperiode
        • Definition
          • Veranlagungsperiode   =   Zeitraum, in dem die Besteuerung erfolgt
        • Postnumerando-System
          • Alle Kantone wenden heute das sog. „Postnumerando-System“ an, bei welchem die „Steuerperiode“ und die „Bemessungsperiode“ übereinstimmen
        • Terminus „Veranlagungsperiode“ nicht mehr gebräuchlich
          • Der Ausdruck «Veranlagungsperiode» ist wegen des neueren „Postnumerando-Systems“ nicht mehr gebräuchlich und wird daher in den neuen Steuergesetzen nicht mehr verwendet; dafür wird der allgemeine Begriff der «Steuerperiode» benutzt.

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