Die zeitliche Bemessung der Besteuerung ist grundsätzlich geordnet:
- Definition
- Zeitliche Bemessung = Steuerfestsetzung und Steuerbezug nach Perioden (Steuerperiode, Bemessungsperiode und die Veranlagungsperiode)
- Grundlagen
- Natürliche Personen
- Einkommens- und Vermögenssteuern
- DBG 40 Abs. 2 und StHG 15 Abs. 2
- Einkommens- und Vermögenssteuern
- Juristische Personen
- Gewinn- und Kapitalsteuern
- DBG 79 Abs. 1 und StHG 31 Abs. 1
- Gewinn- und Kapitalsteuern
- Natürliche Personen
- Ziel der regelmässigen Veranlagung
- Die Besteuerung erfordert eine Steuerfestsetzung (Berechnung und Veranlagung) in regelmässigen Abständen
- Steuerveranlagung mit gewissen Zeitspannen
- Ihre Veranlagung und Erhebung ist für ein gezieltes Vorgehen und die Tragbarkeit der Steuern mit gewissen Zeitspannen verknüpft:
- Steuerperiode
- Definition
- Steuerperiode = Begrenzung des Zeitraums, für welchen die Steuer geschuldet ist
- Grundlagen
- DBG 79
- StHG 31
- Natürliche Personen
- Bei natürlichen Personen stimmt die Steuerperiode i.d.R. mit dem Kalenderjahr überein (= Steuerjahr)
- Juristische Personen
- Bei juristischen Personen gilt das Geschäftsjahr als Steuerperiode
- Das Steuerjahr muss nicht unbedingt mit dem Kalenderjahr übereinstimmen
- Definition
- Bemessungsperiode
- Definition
- Bemessungsperiode = Die Bemessungsperiode ist der Zeitraum, in dem das der Steuerberechnung zugrunde gelegte Einkommen realisiert, begründet oder erzielt wird
- Anwendung des Terminus „Bemessungsperiode“
- Der Begriff „Bemessungsperiode“ wird nur verwendet bei:
- Einkommenssteuern der natürlichen Personen
- Gewinnsteuern der juristischen Personen
- Keine Verwendung findet der Begriff „Bemessungsperiode bei:
- Vermögenssteuern der natürlichen Personen
- Kapitalsteuern der juristischen Personen
- Der Begriff „Bemessungsperiode“ wird nur verwendet bei:
- Stichtag-Massgeblichkeit
- Für diese ist das in einem bestimmten Zeitpunkt («Stichtag») vorhandene Vermögen/Kapital ausschlaggebend, in der Regel am Ende der Steuerperiode oder der Steuerpflicht
- Definition
- Veranlagungsperiode
- Definition
- Veranlagungsperiode = Zeitraum, in dem die Besteuerung erfolgt
- Postnumerando-System
- Alle Kantone wenden heute das sog. „Postnumerando-System“ an, bei welchem die „Steuerperiode“ und die „Bemessungsperiode“ übereinstimmen
- Terminus „Veranlagungsperiode“ nicht mehr gebräuchlich
- Der Ausdruck «Veranlagungsperiode» ist wegen des neueren „Postnumerando-Systems“ nicht mehr gebräuchlich und wird daher in den neuen Steuergesetzen nicht mehr verwendet; dafür wird der allgemeine Begriff der «Steuerperiode» benutzt.
- Definition
- Steuerperiode
- Ihre Veranlagung und Erhebung ist für ein gezieltes Vorgehen und die Tragbarkeit der Steuern mit gewissen Zeitspannen verknüpft: