Bereicherung in Dreiecksverhältnis?
OR 39 Abs. 1; OR 62 Abs. 1 Wird die Forderung des vom Architekturbüro engagierten Drittunternehmens nicht getilgt, kann das Drittunternehmen kein Anspruch aus ungerechtfertigter... weiterlesen
OR 39 Abs. 1; OR 62 Abs. 1 Wird die Forderung des vom Architekturbüro engagierten Drittunternehmens nicht getilgt, kann das Drittunternehmen kein Anspruch aus ungerechtfertigter... weiterlesen
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Wer ungerechtfertigt aus dem Vermögen eines andern bereichert worden ist, hat die Bereicherung zurückzuerstatten. Eingeschränkt wird die Rückerstattungspflicht nur in Fällen, in denen der Empfänger... weiterlesen
Im Bereicherungsrecht gelten besondere Verjährungsregeln. OR 67 enthält eine relative und eine absolute Verjährungsfrist: 1. Relative Frist Die relative Frist beträgt drei Jahre: Sie beginnt zu... weiterlesen
Rückerstattung Die ungerechtfertigt erlangte Bereicherung ist grundsätzlich zurückzuerstatten (OR 62 I). Der Entreicherte hat als Gläubiger gegen den Bereicherten als Schuldner eine Forderung, den sog.... weiterlesen
Je nach der Ursache der Vermögensverschiebung unterscheidet man zwischen verschiedenen Bereicherungstatbeständen (Kondiktionen). Die wichtigste Unterscheidung ist die zwischen der Bereicherung aufgrund einer Zuwendung / Leistung... weiterlesen
Der Anspruch aus ungerechtfertigter Bereicherung setzt voraus: Eine Person wurde bereichert Eine andere Person wurde im selben Umfang entreichert die Bereicherung ist ungerechtfertigt, d.h. ohne... weiterlesen
Der Anspruch aus ungerechtfertigter Bereicherung dient dem Ausgleich von Vermögensverschiebungen, die ohne einen Rechtsgrund erfolgt sind oder bezweckt die Rückabwicklung fehlgeschlagener Leistungsbeziehungen. weiterlesen
Übersicht: Entstehungsgründe von Obligationen Nebst Vertrag und unerlaubter Handlung regelt das Bereicherungsrecht den dritten Entstehungsgrund von Obligationen. (Für eine vergrösserte Ansicht klicken Sie auf die... weiterlesen