Architekten-Haftung = Haftung des Architekten (Planers) für den dem Bauherrn aus Planungs-, Projektierungs-, Vergabe- und Bauleitungsfehlern etc. entstandenen Schaden, und zwar aus Vertrag (Architektur- bzw. Planervertrag)
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- Ausservertragliche Haftung
- Strafrechtliche Verantwortlichkeit