Die Kostenschätzung ist das erste Orientierungsmittel, welches der Architekt (Planer) dem Bauherrn bietet:
Definition
- Kostenschätzung = Prognose auf Basis einer überschlägigen Kalkulation der voraussichtlichen Baukosten
Grundlage
OR
- Abgesehen von Treue und Sorgfaltspflicht keine explizite Grundlage
SIA
- Art. 4.2.2 SIA-Ordnung 102
Arten
Schätzung der Grössenordnung der Baukosten
- = Prognose auf Skizzen-Basis, mit Kostenberechnung nach Kubatur oder Flächen
Grobschätzung der Baukosten
- = Prognose auf Vorprojekt-Basis, mit Kostenberechnung nach Kubatur, Flächen oder Erfahrungswerten
- Toleranzmarge
- +/- 25 % (Art. 4.1.4 SIA-Ordnung 102
Schätzung der Baukosten
- = Prognose auf Bauprojekt-Basis, mit Kostenberechnung nach Kubatur, Flächen oder Erfahrungswerten
- Toleranzmarge
- +/- 20 % (Art. 4.2.2 SIA-Ordnung 102)
Basis
- Ohne detaillierte Kalkulation als Basis
Inhalt
Grundsatz
- Kostenschätzungen erfassen nur die voraussichtlichen Aufwendungen für die Erstellung gesamten Bauwerks, nicht aber die mutmasslichen Kosten der einzelnen Arbeiten
Keine Kostenkontrolle-Grundlage
- Die Kostenschätzung ist mangels Abtiefung auf die einzelnen Leistungspositionen (nach BKP) keine brauchbare Grundlage für die Kostenkontrolle (Kontrolle der erbrachten Bauleistungen und ihrer Kosten)
Form
- Formfreiheit
- Wünschenswert in Schriftform
Schätzungsgenauigkeit
- Die Genauigkeit der Kostenschätzungen richtet sich nach dem Projektstadium:
- Vorprojekt: +/- 20 – 25 %
- Projektphase: +/- 15 – 20 %
- Baueingabe
- IST-Stand oft: +/- 20 %
- SOLL-Stand: +/- 10 %, sollte die Bauherrschaft doch vor der Baueingabe Baukosten und Finanzierbarkeit kennen
- Quelle: Unterschiedliche Masse
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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