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Architektenrecht

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BHB-Tätigkeitsgegenstand

Rechtsgebiet:
Architektenrecht
Stichworte:
Architektenrecht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Die typischen Aufgaben des „Bauherrenberaters“ (BHB) bzw. gelegentlich auch „Bauherrenvertreters„ sind:

Beratungsfunktion

Definition

  • =   Beratung des Bauherrn im Hinblick auf die Planung und Ausführung seines Bauvorhabens

Leistungsgegenstand

  • Strategieberatung
    • Beratung des Bauherrn bei der Definition der Projektziele
  • Projektidee
    • Beratung des Bauherrn bei Vergabe eines Studienauftrags oder bei der Realisation und Durchführung eines Architekturwettbewerbs
  • Planer- und Unternehmerauswahl
    • Beratung bei der Auswahl der geeigneten Planer und Unternehmer
  • Vergabeunterstützung / Submissionsbegleitung
    • Mitwirkung bei der Evaluation der besten Unternehmer durch den privaten Bauherrn
    • Begleitung eines Bauherrn der öffentlichen Hand bei der Durchführung der Submission

Leistungsumfang

  • Bauvorhabens-Verwirklichung technisch, wirtschaftlich und fristgerecht

Leitungsfunktion

Definition

  • =   Beratung und Vertretung des Bauherrn gegenüber den am Bau Beteiligten, in Leitungsfunktion

Leistungsgegenstand

  • Schaffung einer Projekt- und Ablauforganisation
  • Festlegung verbindlicher Anordnung + Erteilung von Weisungen
    • Weisungsempfänger
      • Architekt (Gesamtleiter)
      • Generalplaner
      • Generalunternehmer bzw. Totalunternehmer
    • Möglicherweise direkte Weisungen an die am Bau Beteiligten

Leistungsumfang

  • Entscheidungsbefugnisse
  • Notwendigkeit der Ausstattung des Bauherrenvertreters mit den notwendigen Vollmachten, um im Namen und auf Rechnung des Bauherrn tätig sein zu können, und zwar als sog. „direkter Stellvertreter“

Überwachungsfunktion

Definition

  • =   übergeordnetes Projektcontrolling

Leistungsgegenstand

  • Überwachung und Kontrolle der im Mandatsvertrag umschriebenen Aufgaben
    • Kostenüberwachung (Kostencontrolling)
    • Periodischer SOLL-/IST-Vergleich Budget
    • Nachtragswesen
    • Qualitätsüberwachung
    • Terminüberwachung
    • Buchhaltungskontrolle

Leistungsumfang

  • Periodizität
  • Monitoring
  • Reporting
  • Vorschlagswesen

Zahlungsmanagement-Funktion

Definition

  • =   Abwicklung des Zahlungsmanagements (als sog. „Bautreuhänder“)

Leistungsgegenstand

  • Entgegennahme Rechnungen und Zahlungsanweisungen
  • Buchhalterische Überprüfung der Rechnungen und Zahlungsanweisungen
  • Zahlungsanweisungen

Leistungsumfang

  • Verfügungsmacht über das Baukonto des Bauherrn
  • Erstellung von Zwischenabrechnungen
  • Erstellung der Schlussabrechnung über das Gesamt-Bauvorhaben für den Bauherrn

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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