Die typischen Aufgaben des „Bauherrenberaters“ (BHB) bzw. gelegentlich auch „Bauherrenvertreters„ sind:
Beratungsfunktion
Definition
- = Beratung des Bauherrn im Hinblick auf die Planung und Ausführung seines Bauvorhabens
Leistungsgegenstand
- Strategieberatung
- Beratung des Bauherrn bei der Definition der Projektziele
- Projektidee
- Beratung des Bauherrn bei Vergabe eines Studienauftrags oder bei der Realisation und Durchführung eines Architekturwettbewerbs
- Planer- und Unternehmerauswahl
- Beratung bei der Auswahl der geeigneten Planer und Unternehmer
- Vergabeunterstützung / Submissionsbegleitung
- Mitwirkung bei der Evaluation der besten Unternehmer durch den privaten Bauherrn
- Begleitung eines Bauherrn der öffentlichen Hand bei der Durchführung der Submission
Leistungsumfang
- Bauvorhabens-Verwirklichung technisch, wirtschaftlich und fristgerecht
Leitungsfunktion
Definition
- = Beratung und Vertretung des Bauherrn gegenüber den am Bau Beteiligten, in Leitungsfunktion
Leistungsgegenstand
- Schaffung einer Projekt- und Ablauforganisation
- Festlegung verbindlicher Anordnung + Erteilung von Weisungen
- Weisungsempfänger
- Architekt (Gesamtleiter)
- Generalplaner
- Generalunternehmer bzw. Totalunternehmer
- Möglicherweise direkte Weisungen an die am Bau Beteiligten
- Weisungsempfänger
Leistungsumfang
- Entscheidungsbefugnisse
- Notwendigkeit der Ausstattung des Bauherrenvertreters mit den notwendigen Vollmachten, um im Namen und auf Rechnung des Bauherrn tätig sein zu können, und zwar als sog. „direkter Stellvertreter“
Überwachungsfunktion
Definition
- = übergeordnetes Projektcontrolling
Leistungsgegenstand
- Überwachung und Kontrolle der im Mandatsvertrag umschriebenen Aufgaben
- Kostenüberwachung (Kostencontrolling)
- Periodischer SOLL-/IST-Vergleich Budget
- Nachtragswesen
- Qualitätsüberwachung
- Terminüberwachung
- Buchhaltungskontrolle
Leistungsumfang
- Periodizität
- Monitoring
- Reporting
- Vorschlagswesen
Zahlungsmanagement-Funktion
Definition
- = Abwicklung des Zahlungsmanagements (als sog. „Bautreuhänder“)
Leistungsgegenstand
- Entgegennahme Rechnungen und Zahlungsanweisungen
- Buchhalterische Überprüfung der Rechnungen und Zahlungsanweisungen
- Zahlungsanweisungen
Leistungsumfang
- Verfügungsmacht über das Baukonto des Bauherrn
- Erstellung von Zwischenabrechnungen
- Erstellung der Schlussabrechnung über das Gesamt-Bauvorhaben für den Bauherrn
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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